Aus dem Grünen Gewölbe wurden historisch bedeutsame Juwelen durch organisierte Kriminalität gestohlen. Einige der Täter, die zum Teil bereits an dem Diebstahl der Goldmünze aus dem Berliner Bode Museum beteiligt waren, wurden mittlerweile verurteilt und ein Teil der Beute wiedergefunden.

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Der Vorgang hat Schwachstellen in Museen offenbart, aber auch deutlich gemacht, dass Taten wie diese über die Möglichkeiten einzelner Ausstellungsinstitute hinausgehen. Sicherungskonzepte müssen heutzutage auch äußere Faktoren ins Kalkül ziehen, wie z.B. die Manipulierbarkeit zentraler Stromleitungen oder Straßenbeleuchtungen.

Wie positionieren Sie sich zur Staats- oder Länderhaftung?

Kulturelle Einrichtungen des Bundes bzw. der Länder der Bundesrepublik Deutschland haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an Stelle des Abschlusses einer privatwirtschaftlichen Versicherung die Garantiezusage des Bundes bzw. eines Landes in Anspruch zu nehmen. Dabei übernimmt der Bund bzw. das betreffende Land die Haftung im Schadensfall.

Diese Staats- bzw. Länderhaftung ist eine verbreitete Möglichkeit der Risikomitigierung für öffentliche Ausstellungsinstitute, die der Basisabsicherung dient. Allerdings bleiben in dem staatlichen Deckungskonzept oft Risiken unberücksichtigt oder sind explizit ausgeschlossen.

Hier zeigt sich die Überlegenheit privatwirtschaftlicher Lösungen, die entweder als Subsidiärhaftung die Deckungslücken der Staatsdeckung kompensieren oder diese aufgrund ihres umfassenderen Deckungskonzepts vollständig ersetzen.

Welche Rolle spielt die private Versicherung von Kunstwerken im Vergleich zu öffentlichen Risikoträgern? Gibt es vielleicht auch Bestände, bei denen der drohende Schaden so hoch ist, dass sie über private Anbieter nicht versicherbar sind?

Private Risikoträger können insbesondere durch Ihre fachliche Expertise im Risikomanagement ganz anders als Behörden einen wichtigen Beitrag bei der Schadenprävention bieten. Dabei steht die individuelle Risikosituation des einzelnen Kunden stets im Mittelpunkt. So können z.B. Interventionspläne vorab genau für die Besonderheiten der zu versichernden Einrichtung konzipiert werden, damit im Falle eines Schadenereignisses alle schadenmindernden Maßnahmen wie in einem Uhrwerk planvoll ablaufen.

Außerdem sind private Kunstversicherer in der Regel interdisziplinär bestens vernetzt und können auch beim Kulturgutschutz dem Kunden beratend zur Seite stehen. Denn angesichts zunehmender Risikoszenarien, die u.a. auch Klimawandel umfassen, haben die Anforderungen an Risikomanagement im kulturellen Bereich an Komplexität zugenommen. Diese Vielfalt an Expertise kann ein einzelnes Kulturinstitut kaum unter einem Dach vereinen.

Einzelne Werke haben einen enorm hohen Einzelwert im dreistelligen Millionenbereich. Vor allem in Museen, Archiven und Sammlungen kommen so sehr hohe Summen zusammen. Sind Sammlungen über mehrere private Versicherer bzw. Konsortien abgesichert, um hohe Einzelschäden zulasten eines einzelnen Anbieters zu vermeiden? Wie kommen solche Konsortien zustande?

Vor allem sogenannte „Blockbuster“-Ausstellungen können Versicherungssummen in Milliardenhöhe umfassen. Das sind z.B. Ausstellungen, die aufgrund der hohen Werte einzelner Exponate oder künstlerischer Raritäten überdurchschnittlich hohes Interesse beim Publikum erzeugen.

Die Deckung ist durch einen einzelnen Risikoträger aus einer Reihe von Gründen in der Regel nicht darstellbar. Einerseits aufgrund der zur Verfügung stehenden Kapazitäten bzw. Rückversicherungsdeckungen. Andererseits aufgrund von Risikoerwägungen, denn im Falle eines Totalschadens wird der Versicherer mit dem Gesamtschaden im Brutto belastet.

Daher ist es üblich, die Risikotragung bei Großrisiken auf verschiedene Risikoträger mittels der Bildung von Konsortien zu verteilen. Konsortien bestehen aus beteiligten Versicherungsunternehmen, die jeweils einen prozentualen Anteil eines Risikos zeichnen. Die Besorgung eines Konsortiums obliegt in der Regel dem Versicherungsvermittler.

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Die Fragen stellte Mirko Wenig

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