Abwehr unberechtigter Ansprüche

Die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist eine der zentralen Leistungen der Haftpflichtversicherung. Sie bezeichnet die Verpflichtung des Versicherers, Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer zu prüfen und unbegründete Forderungen abzuwehren. Diese Funktion wird auch als Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung bezeichnet. Neben der Abwehr unbegründeter Ansprüche umfasst die Haftpflichtversicherung auch die Befriedigung begründeter Ansprüche.

Merkmale und Bedeutung der Abwehr unberechtigter Ansprüche

1. Rechtliche Absicherung des Versicherungsnehmers

Der Versicherungsnehmer wird vor finanziellen und rechtlichen Risiken geschützt, die durch unbegründete Forderungen entstehen könnten.

2. Prüfung der Haftpflichtfrage

Der Versicherer übernimmt die vollständige Prüfung der Haftpflichtfrage. Dabei wird analysiert, ob der Anspruchsteller tatsächlich ein Recht auf Schadenersatz hat.

3. Kostenübernahme

Die Abwehr unberechtigter Ansprüche umfasst:

  • Regieaufwendungen: Kosten für Schriftwechsel, Zeugen- und Arztberichte oder Sachverständigengutachten.
  • Prozesskosten: Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung trägt der Versicherer die Anwalts- und Gerichtskosten, auch bei einer Niederlage des Versicherungsnehmers.

4. Prozessführung

Der Versicherer ist zur Prozessführung bevollmächtigt. Diese kann auch in einer negativen Feststellungsklage bestehen, um zu klären, dass der Anspruchsteller kein Recht auf Schadenersatz hat.

Vorgehensweise bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche

  1. Prüfung des Anspruchs

    • Der Versicherer führt einen umfassenden Schriftwechsel mit dem Anspruchsteller.
    • Zeugenberichte, medizinische Gutachten oder Sachverständigenanalysen werden eingeholt, um die Berechtigung der Forderung zu prüfen.
  2. Entscheidung über die Haftpflicht

    • Falls der Anspruch unbegründet ist, wird der Versicherer ihn ablehnen und den Versicherungsnehmer rechtlich verteidigen.
    • Ist der Anspruch begründet, erfolgt die Zahlung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
  3. Klageabwehr

    • Wird gegen den Versicherungsnehmer Klage erhoben, übernimmt der Versicherer die vollständige Prozessführung.
    • Ein Anwalt wird beauftragt, und alle Prozesskosten werden vom Versicherer getragen.
  4. Aktivprozess

    • In speziellen Fällen kann der Versicherer einen Aktivprozess einleiten, um den Anspruchsteller proaktiv abzuwehren.

Herausforderungen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche

  1. Emotionale Belastung Versicherungsnehmer, insbesondere bei Streitigkeiten mit nahestehenden Personen, bevorzugen häufig die Begleichung von Forderungen, auch wenn diese unbegründet sind.

  2. Kosten- und Zeitaufwand Die Abwehr unberechtigter Ansprüche kann langwierig sein, insbesondere wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

  3. Beweislast Um Ansprüche abzuwehren, müssen umfassende Beweise und Gutachten gesammelt werden, was zusätzliche Ressourcen erfordert.

Beispiel: Abwehr unberechtigter Ansprüche in der Praxis

Ein Nachbar fordert Schadenersatz, weil er behauptet, dass der Versicherungsnehmer seinen Gartenzaun beschädigt hat. Der Versicherer übernimmt die Prüfung und stellt fest, dass der Schaden durch einen Sturm verursacht wurde. Der Anspruch wird abgewiesen, und der Nachbar verzichtet nach einem Gutachten auf weitere Forderungen.

Vorteile der Abwehr unberechtigter Ansprüche

  1. Finanzielle Entlastung Der Versicherer trägt alle anfallenden Kosten, einschließlich Prozess- und Gutachterkosten.

  2. Rechtlicher Schutz Versicherungsnehmer werden vor unberechtigten Forderungen bewahrt, die ansonsten zu finanziellen und rechtlichen Problemen führen könnten.

  3. Professionelle Unterstützung Der Versicherer stellt Experten wie Anwälte und Sachverständige zur Verfügung, um die Interessen des Versicherungsnehmers zu verteidigen.

FAQ zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

1. Was bedeutet die Abwehr unberechtigter Ansprüche?
Sie bezeichnet die Verpflichtung der Haftpflichtversicherung, unbegründete Forderungen gegen den Versicherungsnehmer zu prüfen und abzuwehren.

2. Was umfasst die Leistung?
Der Versicherer trägt die Kosten für Gutachten, Anwälte, Gerichtskosten und übernimmt die Prozessführung.

3. Muss der Versicherungsnehmer selbst tätig werden?
Nein, der Versicherer übernimmt die vollständige Abwehr, einschließlich der Klärung der Haftpflichtfrage und der rechtlichen Verteidigung.

4. Was passiert, wenn die Forderung berechtigt ist?
In diesem Fall zahlt der Versicherer die Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

5. Gibt es Einschränkungen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche?
Die Abwehr erfolgt immer im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Emotionale Wünsche des Versicherungsnehmers, wie die Begleichung unbegründeter Forderungen, können vom Versicherer abgelehnt werden.

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