Beispiel Riester – ein Flopp für die meisten Kunden, ein Fressen für Staat und Versicherer; denn schätzungsweise mehr als die Hälfte der Versicherungs-Riesterrentensparer werden in die Grundsicherung fallen und das mit der Folge, dass der Staat Mittel spart und die Versicherer trotzdem feines Geld verdient haben.

Anzeige

Jeder abgeschlossene Riesterrenten-Vertrag bringt den Versicherungsunternehmen nach Angaben des Versicherungsexperten Prof. Klaus Jäger von der FU Berlin einen durchschnittlichen Gewinn von 8.000 Euro. (Siehe dazu die Fallstudie "Wer profitiert in welchem Umfang von den staatlichen Subventionen der Riester-Rente?" von Prof. Dr. Klaus Jaeger, Freie Universität Berlin, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft.)

Auch Walter Riester selbst verdiente und verdient an „seiner“ Riester-Rente kräftig mit. Laut Lobbypedia strich er allein im Jahr 2008 mindestens 180.000 Euro an Nebeneinkünften ein. Einzige Verlierer sind der fehlgeleitete Kunde und der von eben diesem Kunden verklagte, ebenso fehlgeleitete Makler, der falsch beraten hat. Gott sei Dank werden die Riester- Kündigungsraten wohl demnächst höher sein als das Neugeschäft. Gut so! Ganz langsam scheinen die anfangs ebenfalls fehlgeleiteten Verbraucherschützer, Kunden und auch erste Vermittler zu begreifen, was Riesterrente wirklich ist: Ein Selbstbedienungsladen für Staat, Versicherer und Strukturvertriebe – und ein Produkt für Reiche, die schon alle anderen flexiblen Anlagen und Kinder haben, die damit die volle Förderung kassieren und den vollen Steuervorteil nutzen können.

Von bis zu 70 Promille Provision im Bereich gezillmerter, kapitalisierender Lebensversicherungen ist für Strukturvertriebe die Rede – egal, der Kunde sieht ja nicht wirklich, dass er es bezahlen muss. Er merkt es nur bei vorzeitiger Kündigung. In diesem Zusammenhang ist es übrigens völlig gleich, ob es sich um Zillmerung oder ein sogenanntes Kostenausgleichsmodell handelt – der Kunde zahlt bei vorzeitiger Kündigung immer drauf! Übrigens werden weit über die Hälfte aller kapitalbildenden Versicherungen vor Ablauf gekündigt oder beitragsfrei gestellt.

Versicherer steuern mit exorbitanten Abschlussprovisionen gegen

Beispiel substitutive Krankenversicherung: Gegen zurückgehendes Neugeschäft wurde von einigen Versicherern mit exorbitanten Abschlussprovisionen gegengesteuert. Von Provisionen in Höhe von 18 Monatsbeiträgen für den letztlich insolvent gegangenen Strukturvertrieb MEG24 aus Kassel ist zu lesen. Gezahlt von Versicherern, die unmöglich übersehen konnten, dass es sich hier zum Großteil nicht etwa um Neukunden handelte, sondern vielmehr um Wechselkunden. Wer einen Taschenrechner und alle 5 Sinne beieinander hat, der wird schnell herausfinden, dass dieser völlig unsinnige Wechsel von einem Versicherer zum anderen und die daraus entspringenden, unmoralischen Provisionen letztlich vom Kunden bezahlt werden müssen.

Als es so nicht mehr weitergehen konnte, haben die Versicherer laut nach dem Gesetzgeber geschrien. Erst im Bereich substitutive Krankenversicherung, nun auch im Bereich der kapitalisierenden Lebensversicherung. Dabei spielen natürlich nicht nur die abenteuerlichen Provisionen eine Rolle, sondern vielmehr auch das allgemein fehlende Neugeschäft sowie die kaum noch zu erwirtschaftenden Garantieverzinsungen und Altersrückstellungen. Und der Staat hilft den Versicherern gern. Schließlich sollen die Versicherer ja weiterhin dessen Papiere kaufen – über welche die Kunden dann entweder über die mickrige Rendite oder über die Grundsicherung „kalt“ enteignet werden – oder eben durch beides gemeinsam.

Ausbaden sollen es die Vermittler mit niedrigeren Provisionen und höherer Stornohaftung. Ein ganz übler Schachzug! Denn warum sollen rein biometrische Risikoabsicherungen im Bereich der Lebensversicherung Provisionsbegrenzungen oder höheren Stornohaftzeiten unterfallen? Egal, ob es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risiko-Lebensversicherung etc. handelt - letztlich wird hier vom Kunden ein Risikobeitrag ohne Kapitalansammlung gezahlt. Der Kunde sieht neben den Bedingungen einen entsprechenden Preis und kann dafür das Produkt kaufen – oder eben nicht. Der Markt reguliert dies von allein – ganz ohne Staat.

Vertrieb wird vorgeschoben

Im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung versuchen die Anbieter mit aller Macht – egal wie – das bisherige Zillmerungssystem am Leben zu erhalten. Insbesondere mit dem Vorwand, der Vertrieb könne ohne Abschlussprovisionen im kapitalbildenden Lebensversicherungsbereich nicht überleben. Warum wird hier der Vertrieb vorgeschoben und vor den Karren der Anbieter gespannt? Ganz einfach: Weil eben diese Anbieter kapitalisierender Lebensversicherungen in der Zillmerung ganz große Klasse eigene Kosten verstecken können! Also, wenn das Pferd tot ist, dann nehmen die Versicherer eben das trojanische Pony in Form kleiner Abschlussprovisionen und großer Haftzeit für die Vermittler, aber ohne Beschneidung der eigenen Einkünfte. Ein klasse Deal – allerdings allein für die Versicherer! Ist das Pony ein Schecke, dann nennt es sich gern „ungezillmerter Tarif“. Eine völlige Irreführung der Vermittlerschaft! Denn ungezillmert bedeutet eben nicht Null gezillmert.

Viel richtiger wäre es die Zillmerung im gesamten kapitalbildenden Lebensversicherungsbereich vollständig gesetzlich zu verbieten und am Markt ein friedliches Nebeneinander von Provision und Honorar zu gestatten.

Gleichzeitig wären die Lebensversicherer im Bereich sämtlicher kapitalisierender Produkte zu verpflichten ausnahmslos alle Kosten (für Laien nachrechenbar!) auszuweisen. In den Bereichen Sach- und Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutz, Gewerbe, biometrische Lebensversicherungen, Krankenversicherungen ohne Altersrückstellung etc. muss der Kunde entscheiden können, ob er gegen Courtage oder gegen Gebühr beraten werden möchte und der Vermittler muss beides anbieten können. Denn ausschließliche Honorarberatung würde dazu führen, dass gerade die Kunden, die dringend Beratung brauchen, eine solche nicht mehr in Anspruch nehmen bzw. nicht in Anspruch nehmen können. Dies kann aber aus Sicht des Verbraucherschutzes kaum das Ziel sein. Gegen den Vorschlag nachrechenbarer Kosten werden jedoch gerade die Anbieter gezillmerter, kapitalisierender Versicherungen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln kämpfen – denn es wäre das Ende der Selbstbedienungsmentalität.

Fazit: Gut, das Pferd ist tot. Aber, lieber Vater Staat, bitte nimm den Anbietern von gezillmerten, kapitalbildenden Lebensversicherungen und den Strukturvertrieben nun auch ganz, ganz schnell die Ponys weg, bevor diese aus toten Pferden gebastelten Ponys als Trojaner beim Kunden auftauchen! Und gebt Vermittlern - insbesondere Maklern - endlich die Möglichkeit Kunden gegen Honorar oder Courtage zu beraten, je nach dem, wie der Kunde es wünscht.

Wenn der Staat hier wieder das Handeln in Sachen kapitalisierender Versicherungen versäumt, dann werden die Anbieter gezillmerter, kapitalisierender Versicherungen vermutlich folgendes tun:

Anzeige

  • Die Anbieter besorgen sich für das tote Pferd eine stärkere Peitsche – siehe z. B. Strukturvertriebe.
  • Die Anbieter werden sagen: "So haben wir das Pferd doch immer geritten" – siehe z. B. Ausschließlichkeit.
  • Die Anbieter gründen einen Arbeitskreis, um das tote Pferd zu analysieren und um Ponys zu satteln – was gerade im GDV passiert.
  • Die Anbieter erhöhen die Qualitätsstandards für den Beritt toter Pferde - z. B. durch höhere Stornohaftzeiten und geringere Provisionen.
  • Die Anbieter bilden eine Task Force, um das tote Pferd wiederzubeleben – schon passiert in Form von Riesterrenten-, Rüruprenten- und fondsgebundenen Rürupprodukten.
  • Die Anbieter stellen Vergleiche unterschiedlich toter Pferde an – was leider auch Anbieter von Vergleichssoftware tun.
  • Die Anbieter machen zusätzliche Mittel locker, um die Leistung des Pferdes zu erhöhen - siehe Wettbewerbe. Wo bleibt da die Compliance?
  • Die Anbieter erfreuen sich an Studien, die aufzeigen wer das beste tote Pferd hat – siehe Rankings.
  • Die Anbieter bestellen Pfleger und Pferdeflüsterer für tote Pferde – siehe sogenannte Maklerpools.
  • Die Anbieter kaufen etwas dazu, das das tote Pferde schneller laufen lässt – siehe Fondspolicen und Vorträge von sogenannten oder angeblichen - im Zweifel gekauften - Experten.
  • Die Anbieter erklären, dass gerade ihr Pferd "besser, schneller und billiger" tot ist – siehe Eigenwerbung.
  • Die Anbieter bilden einen Qualitätszirkel, um eine Verwendung für tote Pferde zu finden – siehe geplante Abwicklungsgesellschaften wie Heidelberger Lebensversicherung AG
  • Die Anbieter stellen das tote Pferd bei jemand anderem in den Stall und behaupten, es sei seines – siehe Sicherungseinrichtung für die Lebensversicherer in Deutschland.
  • Die Anbieter wollen das tote Pferd soweit wie möglich für sich selbst verwerten – siehe Initiative zur Kürzung der Bewertungsreserven.
  • Die Anbieter streiten sich mit den Kunden um die Reste der toten Pferde – siehe diverse BGH-Urteile.
  • Die Anbieter erarbeiten zusammen mit dem Gesetzgeber Leistungsbedingungen für tote Pferde – siehe § 89 VAG

Viele Grüße vom Urlaub auf dem Pony-Hof sendet Ihnen Ihr
Freddy Morgengrauen

Berechnen Sie Ihre zukünftigen Altersvorsorgeansprüche mit unserem praktischen Riester-Renten-Rechner.