Ein Vergleich von 57 Auslandskrankenversicherungen ergab, dass man bei sechs der sieben Testsieger weniger als 10 Euro im Jahr für einen umfassenden Versicherungsschutz zahlt. Die drei Anbieter mit den höchsten Jahresprämien landeten indes auf den hinteren Plätzen.

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Auslandskrankenversicherung vor allem für Senioren teuer

Für Reisende über 60 Jahren allerdings sind Auslandsversicherungen fast immer teuer. Wer älter als 60, 65, 70 bzw. 75 ist, muss teilweise Zuschläge von 100 bis zu 500 Prozent hinnehmen. Senioren zahlen sogar mehr als Familien, deren Prämien oftmals lediglich doppelt so hoch ist, wie die von Einzelpersonen. Zwei der insgesamt 57 getesteten Anbieter schließen die Aufnahme von Personen über 70 Jahren von vornherein aus. Das günstigste Produkt aus dem Test verzichtet ganz auf den Alterszuschlag.

Leistungsunterschiede bei Rücktransport, Schwangerschaft oder Zahnbehandlung

Der Preis sollte nicht allein dafür entscheidend sein, welche Zusatzkrankenversicherung man für Auslandsreisen abschließt. Im Ernstfall ist Leistung entscheidend. Die Leistungen weichen etwa insbesondere beim Rücktransport bei Unfall oder schwerer Krankheit ab. Zwar wird der Rücktransport grundsätzlich von allen Anbietern garantiert, doch entscheidet jeder Versicherer nach eigenen Maßstäben, wann und unter welchen Umständen der Rücktransport erfolgt. Bei Überführungen im Todesfall zwahlt nur jeder dritte der 57 getesteten Versicherer die Kosten zu 100 Prozent, alle anderen leisten Beträge zwischen 10.000 und 15.000 Euro.

Wesentlich ist auch, ob vor der Reise bereits Krankheiten festgestellt wurden. So zahlen drei der Gesellschaften nicht, wenn vor der Reise der Krankheitsfall diagnostiziert wurde. Schwangere sind zumeist nur bis zur 32. bzw. 36. Schwangerschaftswoche abgesichert, bei elf Anbietern gilt die Absicherung bis zur Geburt. Für Zahnbehandlungen kommen nur vier Versicherer auf. Nur diese zahlen für provisorischen Zahnersatz.

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Insgesamt wurden 32 Versicherer als „sehr empfehlungswert“, 15 als „empfehlenswert“ und 10 Anbieter als „bedingt zufriedenstellend“ bzw. „weniger zufriedenstellend“ eingestuft.

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