Die Quelle der Information soll die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) sein. Sie gibt jährlich eine Empfehlung zur Höhe des Garantiezinses ab. Über die Umsetzung wachen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundesfinanzministerium. In der Regel folgen sie der Empfehlung der Aktuare.

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Senkung des Garantiezinses sorgt für Kollaps der Lebensversicherung

Eine erneute Senkung des Garantiezinses ist ein weiterer Rückschlag für die Branche. Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) macht Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagen unattraktiv. Die hohen Kosten für Vertrieb und Verwaltung, die in diesen Produkten stecken, verschlingen mittlerweile die Kapitalerträge zu einem erheblichen Teil. Je niedriger die Zinsen, desto mehr macht sich dieser Missstand bemerkbar. Aktuell liegt die durchschnittliche Verzinsung bei Lebens- und Rentenversicherungen bei 3,15 Prozent. Das ist noch deutlich über dem aktuellen Garantiezins, für kapitalschwache Gesellschaften ist aber bereits jetzt schon die Grenze erreicht. Die Diskussion um die Zinsen wird von Überlegungen begleitet, die Provisionen bei diesen Produkten erheblich zu senken. Mit dem im letzten Jahr verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Honorarberatung soll der Weg für eine provisionsfreie Vermittlung geebnet werden.

Frühester Termin für Senkung des Garantiezinses ist 2015

Eine Senkung des Garantiezinses kann jedoch frühestens ab dem 1. Januar 2015 erfolgen. Der niedrigere Zins gilt dann auch nur für Neukunden, ältere Kunden können sich noch über Garantiezinsen von bis zu 4 Prozent erfreuen. Sicher sollten sich die Altkunden jedoch nicht sein, denn in der Diskussion war bereits eine Senkung des Garantiezinses bei bestehenden Verträgen, der Gesetzgeber hat dafür sogar eine Hintertür vorgesehen. Noch scheuen sich aber die Gesellschaften, diesen Schritt zu gehen. Eine weitere Chance haben die Gesellschaften bei der Diskussion um die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven. Hier wird seit einiger Zeit darüber gestritten. Nach Meinung der Versicherer kann man die Bewertungsreserven nur über längere Zeiträume betrachten und deshalb sollte hier weniger ausgeschüttet werden, um eine Sicherheit für die Zukunft zu haben.

Eine offizielle Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung ist in den nächsten Tagen zu erwarten.

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