S&K, Infinus, Prokon: in den letzten Monaten erschütterten mehrere Finanzskandale die Bundesrepublik, zehntausende Privatanleger bangen um ihr Vermögen. Eigentlich ist die deutsche Finanzaufsicht BaFin dafür zuständig, derartige Skandale schon im Vorfeld zu verhindern. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Finanzunternehmen ein Schneeballsystem etabliert, wenn eine Bank in eine finanzielle Schieflage gerät oder Insiderhandel betreibt, dann ist schnelles Handeln der Finanzaufsicht gefragt.

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Nun aber gerät die BaFin selbst ins Zwielicht und wird sogar ein Fall für die sie beaufsichtigten Ministerien. Wie das Handelsblatt berichtet, hat der Grünen-Abgeordnete Gerhard Schick eine parlamentarische Anfrage zur Finanzaufsicht im Bundestag gestellt. Schick will von der Bundesregierung wissen, ob die BaFin im Skandal um den Finanzdienstleister S&K zu spät eingeschritten ist und wieso sie so lange untätig blieb. Zeitnah muss nun die Regierung eine Stellungnahme im Bundestag abgeben.

BaFin schaute lange zu

Bei seiner parlamentarischen Anfrage bezieht sich der Grünen-Politiker ebenfalls auf Artikel des Handelsblattes. Demnach wusste die Finanzaufsicht schon zeitig von Unregelmäßigkeiten im S&K-Firmengeflecht.

Bereits im Mai 2010 wurde die Behörde darauf aufmerksam, dass ein Tochterunternehmen der S&K im großen Stil gebrauchte Lebensversicherungsverträge aufkaufte, teils deutlich über dem tatsächlichen Wert. Den Kunden wurde eine langjährige Auszahlung in mehreren Monatsraten versprochen. Allerdings verzichtete die S&K-Gesellschaft Pecunia im Kaufvertrag unerlaubterweise auf die „qualifizierte Nachrangklausel“, wonach eine Auszahlung der Raten nur erfolgen kann, wenn sie keine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zur Folge hat. Weil die S&K-Tochter für solche riskanten Einlagengeschäfte keine bankrechtliche Genehmigung besaß wie vom Gesetzgeber gefordert, untersagte die Finanzaufsicht den Geschäftsbetrieb und ordnete die Abwicklung an.

Andere S&K-Töchter aber konnten weitermachen wie bisher und bei arglosen Kunden Geld einsammeln, welches die Geschäftsführer für ausschweifende Partys, Luxusautos und Prostituierte ausgaben. Die Bafin schaute auch deshalb weg, weil die S&K-Unternehmensgruppe mitteilte, man wolle zukünftig auf das unlautere Geschäft mit Lebensversicherungen verzichten. Das taten sie aber keineswegs, wie sich bald zeigen sollte.

Untätigkeit trotz Anfangsverdacht auf Geldwäsche

Spätestens im Frühling 2012 hätte die BaFin erneut einen Grund zum Einschreiten gehabt. Damals gab es einen deutlichen Hinweis darauf, dass es eine Verbindung zwischen dem Lebensmittelgeschäft und den geschlossenen Fonds der S&K-Unternehmensgruppe gibt. Auch die Indizien für ein Schneeballsystem verdichteten sich, so dass im März 2012 sogar ein Ermittlungsverfahren gegen den Finanzdienstleister eingeleitet wurde.

Denn es gab Belege, dass Geld aus ebenjenen geschlossenen Fonds zweckentfremdet wurde, die nun in eine Schieflage geraten sind: es wurde gebraucht, um die Verpflichtungen aus dem Handel mit Lebensversicherungspolicen zu bedienen. Bei einem Offenbacher Notar bestätigte der damalige Geschäftsführer Stefan Schäfer schriftlich in einer sogenannten Patronatserklärung, dass die S&K-Holding „uneingeschränkt verpflichtet“ sei, die Gesellschaften S&K Immobilienhandels GmbH, S&K Sachwert AG und S&K Real Estate „uneingeschränkt“ auszustatten, sodass sie die „Kaufpreise an Lebensversicherungsverkäufer erfüllen können“. Die Staatsanwaltschaft teilte damals der Finanzaufsicht BaFin mit, es bestehe ein Anfangsverdacht auf Geldwäsche.

Aber die BaFin tat: nichts. Sie entzog den S&K-Firmen nicht die Lizenz. Sie informierte nicht die Verbraucher. Und so konnten die mutmaßlichen Betrüger weiterhin mit ihren Produkten um Kunden werben, damit diese ihnen das ersparte Geld anvertrauen. Erst dreieinhalb Jahre nachdem die BaFin auf das Geschäft mit Lebensversicherungen aufmerksam wurde, knapp zwei Jahre, nachdem sie die Staatsanwaltschaft über den Anfangsverdacht der Geldwäsche informierte, knapp ein Jahr nach der Großrazzia in den Büros des Finanzdienstleisters entzog die Finanzaufsicht den letzten S&K-Firmen die Zulassung.

Lässt die BaFin die Anleger ins Messer laufen?

Warum aber schaute die Finanzaufsicht so lange dem Treiben untätig zu, statt die Verbraucher zu warnen? Hier nennt die BaFin auf Anfrage des Handelsblattes mehrere Gründe. Zum einen sei eine Untersagung beziehungsweise Abwicklung der Geschäfte mit einem erheblichen Rechts- und Schadenersatzrisiko verbunden gewesen. Zum anderen wäre ab Frühjahr 2012 ein Eingreifen der BaFin nicht mehr in Betracht gekommen, weil ab diesem Zeitpunkt "die Staatsanwaltschaft darum gebeten hatte, nicht an die S&K-Gruppe heranzutreten, um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht zu gefährden“.

Glaubt man dem Fachanwalt Peter Mattil, dann fällt der Verbraucherschutz auch gar nicht vorrangig in die Zuständigkeit der Finanzaufsichtsbehörde. Laut dem "Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" (FinDAG) haftet die Bafin nicht gegenüber den Anlegern, sondern gegenüber den Emittenten, wie Mattil in der aktuellen Ausgabe des Bafin-Journals erläutert. Hier müsse der Gesetzgeber im Zweifel nachbessern.

Verbraucherschützer sehen in diesen Argumenten einen Vorwand, Regulierungsversagen zu verdecken. Noch im Januar 2012 wurde der S&K-Fonds „Deutsche Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG“ neu aufgelegt, über 28,2 Millionen Euro sammelten die mutmaßlichen Betrüger damit ein. „Wenn die Bafin aus Rücksicht auf die Staatsanwälte nicht einschritt, dann hat sie die zumindest die Anleger dieses Fonds ins Messer laufen lassen“, sagt Rechtsanwalt Marc Gericke, der rund 100 Geschädigte vertritt, im Gespräch mit dem Handelsblatt.

Auch im Fall des insolventen Windparkbetreibers Prokon wirft das Verhalten der Behörde Fragen auf. Bereits vor fünf Jahren wusste die BaFin, dass sich das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten befindet. In einem Brief an den Ökostrombetreiber gab die BaFin ihr Einverständnis, dass Kredite für bereits verpfändete Windparks mit Anlegerkapital bedient werden dürfen.

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Die Bundesregierung wollte das Vorgehen der BaFin nicht bewerten. Allerdings existiert laut Handelsblatt bereits eine Arbeitsgruppe, der Mitarbeiter des Finanz- und Justizministeriums angehören. Sie soll klären, ob die rechtlichen Befugnisse der Aufsichtsbehörde im Sinne des Verbraucherschutzes ausgeweitet werden können.

Handelsblatt