„Zwar können die Abschlusskosten nun bilanziell geringer geltend gemacht werden, dennoch bleibt die Marktwirtschaft erhalten. Denn jeder Versicherer kann weiterhin selbst entscheiden, wie er seine Vergütungspolitik gestaltet“, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher den Gesetzentwurf nach einer ersten Sichtung. „Eine faire und angemessene Vergütung für Makler bleibt somit möglich. Das ist im Interesse der Makler, aber auch der Verbraucher, in dessen Lager der Makler ja steht“, so Rottenbacher weiter.

Anzeige

Bei erster Durchsicht des 35seitigen PDF mit dem Gesetzentwurf ist das Thema Verlängerung der Stornohaftung nicht zu finden. Dass dieser Punkt entfallen ist, entspricht der AfW-Position, dass Maklern und Vermittlern keine noch größere Unsicherheit aufgebürdet werden kann.

BdV kritisiert geplante Kürzung der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven

In den geplanten Kürzungen der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven erkennt der BdV einen klaren Verstoß gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Juristische Schritte behält sich der BdV vor: „Wir werden intensiv prüfen, ob die Pläne der Regierung rechtens sind und wie Verbraucher und Verbraucherschutzverbände gegebenenfalls dagegen vorgehen können“, verspricht Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Andere Reformvorschläge begrüßt der BdV, vermisst aber bei zentralen Fragestellungen auch weiterhin klare Regelungen.

Der Vorschlag, die kalkulierten Abschlusskosten zu senken, wird vom BdV ausdrücklich begrüßt. Gleiches gilt für das Vorhaben, die Ausschüttung an die Aktionäre zu reglementieren. Demnach soll künftig keine Dividende ausgeschüttert werden dürfen, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens gleichzeitig die Beteiligung an den Bewertungsreserven sinkt. Auch sollen die Kunden stärker an den sogenannten Risikogewinnen beteiligt werden. „Wir rechnen es dem Ministerium hoch an, dass es sich dazu durchgerungen hat, längst überfällige Neuregelungen auch gegen den erklärten Widerstand der Versicherungsbranche umzusetzen zu wollen“, lobt Kleinlein.
Auch Pläne, wonach Versicherungsvermittler künftig ihre Provisionen dem Kunden offenlegen müssen, unterstützt der BdV.

Eine konkrete Regelung, wie frei werdende Mittel aus der Zinszusatzreserve künftig behandelt werden sollen, fehlt dem BdV im vorgelegten Entwurf. Ob diese Gelder dem Kunden oder dem Unternehmen zustehen, bleibt weiterhin unklar. „Es ist ein Unding, dass Kunden auf Überschüsse verzichten, um diese Reserve zu bilden, ohne sich sicher sein zu können, dass ihnen diese Mittel später auch wirklich zugutekommen.“ Zudem ist unklar, aus welchen Töpfen die Beteiligung an den Bewertungsreserven finanziert werden soll. „In der gegenwärtigen Praxis werden von Unternehmen die Schlussüberschüsse einfach in Bewertungsreserven umbenannt“, moniert Versicherungsmathematiker Kleinlein. „Es steht zu befürchten, dass dem Kunden zugunsten seiner Bewertungsreserven weiterhin an anderer Stelle Überschüsse gekürzt werden.“

Anzeige

Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, sollen Teile des vorgelegten Entwurfes bereits im Juli in Kraft treten. Aus Sicht des BdV deutlich zu wenig Vorlaufzeit für die Verbraucher. „Die Bundesregierung baut einen Druck auf die Kunden auf, die sich binnen weniger Wochen entscheiden müssen, wie sie mit ihren Verträgen verfahren wollen“, kritisiert Kleinlein. Bereits am Dienstag hatte der BdV schwere Kritik daran geäußert, dass dem Verbraucherschutz gerade einmal 1,5 Werktage für eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingeräumt wurde. Doch auch die Branche steht unter Zeitdruck: „Die Unternehmen werden nur mit großen Mühen und Kosten für 2015 eine neue Tarifgeneration auflegen können, die dann 2016 wegen Solvency II eh wieder ersetzt werden muss“, prognostiziert Kleinlein.

AfW, BdV