Lebensversicherungsreformgesetz bringt Offenlegung der Provisionen für alle Versicherungen
Das „Lebensversicherungsreformgesetz“ könnte sich als bürokratisches Monstrum für Versicherungsvermittler erweisen. Denn Formulierungen im Referentenentwurf legen nahe, dass der geplante Kostenausweis, inklusive Provisionen und Vertragskosten, auf Euro und Cent für alle Versicherungsprodukte gelten soll.
Wer glaubt, hinter dem Namen „Lebensversicherungsreformgesetz“ könnten sich Regularien verbergen, die sich ausschließlich um die Lebensversicherung bemühen, könnte einem Irrtum unterliegen. Denn der Referentenentwurf sieht auch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vor.
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So soll - nach derzeitigem Stand - der § 61 VVG um folgenden Passus ergänzt werden:
„Der Versicherungsvermittler hat dem Versicherungsnehmer die ihm für den Abschluss des Vertrages mit dem Versicherungsunternehmen vertraglich vereinbarte Provision als Gesamtbetrag in Euro mitzuteilen. Er hat dies nach § 62 zu dokumentieren.“
Eingrenzung auf Lebensversicherungsprodukte wird nicht vorgenommen
Eine Eingrenzung auf Lebensversicherungsprodukte wird nicht vorgenommen. Ein verpflichtender Kostenausweis für alle Versicherungsprodukte könnte zu einem gigantischen Bürokratie-Aufwand führen, der alleine für Versicherungsmakler Kosten von über 1,1 Mrd. € pro Jahr bedeutet.
Im Referentenentwurf heißt es zu den Kosten:
„Der Aufwand aus der Informationspflicht betrifft zum größten Teil die Information der Versicherungsnehmer über die Abschlussprovision (§ 61 Absatz 3 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz- VVG) mit 1.150.000,00 Euro.“
Erstellt der Vermittler mehrere Angebote (Leistungen) zu einer Privathaftpflichtversicherung, ggf. noch mit unterschiedlichen Zahlungsweisen und Selbstbeteiligungsvarianten, kommt man schnell auf zehn und mehr Varianten.
Einfach gerechnet:
3 Leistungsstufen x 2 Selbstbeteiligungsvarianten x 2 Zahlungsvarianten = 12 Angebote
Noch nicht berücksichtigt ist, daß unabhängige Vermittler dem Interessenten Lösungen von mehreren Versicherern anbieten.
Kostenausweis für jedes Angebot?
Für jede Variante jetzt der Kostenausweis in Euro und Cent? Wo steckt denn der Mehrwert für den Verbraucher beim Kostenausweis? Hilft es ihm, wenn er weiß, dass für die eine Privathaftpflichtversicherung 19,28 € und für die andere 17,53 € an den Vermittler gehen? Wählt der Kunde nicht vielmehr danach aus, wo er für sein Geld die beste Leistung bzw. die beste Leistung für möglichst wenig Geld bekommt?
Es macht schon traurig, wie die Fußball-WM anscheinend dazu genutzt werden soll, schnell mal ein paar Gesetze durchzudrücken. Wenn man sich so wenig zu einem Gesetz Gedanken macht, wie es anscheinend hier der Fall ist, dann spricht das nicht für eine kompetente Gesetzgebung in Deutschland und lässt auch für anderer Gesetze Schlimmes erahnen.
Allen Versicherungsvermittlern kann ich nur empfehlen, sich seinen Bundestagsabgeordneten herauszusuchen und anzuschreiben und um verbindliche schriftliche Stellungnahme zu bitten.
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Holger Schnittker