Appell an den Bundestag: Versicherungsbranche warnt vor Provisionsoffenlegung
Eine Provisionsoffenlegung geht an bedarfsgerechter Beratung vorbei. In einem Apell an den Deutschen Bundestag warnen Verbände aus der Versicherungswirtschaft, unter anderem GDV, PKV-Verband und VDVM, sowie ver.di vor einer geplanten Offenlegungspflicht für Abschlussprovisionen im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG).
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV-Verband), die deutschen Vermittlerverbände (BVK, VDVM, VGA, VOTUM, AfW, BDV) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordern in einem Appell an den Bundestag, von einer geplanten Provisionsoffenlegung abzusehen und die bisherige Praxis beizubehalten.
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Das geplante Lebensversicherungsreformgesetz sieht unter anderem eine Offenlegung aller Provisionen - nicht nur der Abschlussprovisionen - vor (Versicherungsbote berichtete). Die damit einhergehende Änderung im Versicherungsvertragsgesetz hat für Vermittler weitreichende Folgen.
Provisionsoffenlegung verunsichert Kunden und gefährdet Arbeitsplätze
Im Schreiben warnen Verbände und Gewerkschaft vor der Offenlegungspflicht. Sie verleite zu falschen Schlussfolgerungen bei der Produktauswahl des Kunden und tangiere bedarfsgerechte Beratung. Durch Weiterbildungsmaßnahmen der Vermittler könne man weit besser eine bedarfsorientierte Beratung sicherstellen. Auch Arbeitsplätze bei den Vermittlerunternehmen und Versicherern seien bedroht.
Weiterhin gefährde die Veränderung eine Versorgung mit bedarfsgerechten Produkten, die der Altersvorosrge und der Absicherung von Risiken dienen.
Bewährter Status Quo soll beibehalten werden
Um Versicherungsprodukte miteinander vergleichen zu können, müssen Kunden die gesamten Abschlusskosten kennen, also jene Kosten, die für die Absicherung selbst jeweils dem Vertrieb und zur Verwaltung entstehen. Kranken- und Lebensversicherer weisen diese Kosten als Gesamtvertrag bereits seit 2008 in Euro und Cent aus, heißt es im Schreiben. „Diese Regelung hat sich bewährt: Sie bietet den Kunden einen aussagekräftigen Vergleich der Produktkosten unterschiedlicher Anbieter“, argumentieren Verbände und Gewerkschaft im Appell.
„Ein Provisionsausweis als Basis für den Produktvergleich wäre unseriös“, heißt es weiter. Die Provision, welche in die Prämie einkalkuliert ist, ist auch in den Abschlusskosten bereits enthalten. Eine individuelle Provionsoffenlegung habe nichts mit einem bedarfsgerechten Produkt für Kunden zu tun. Das Ziel des Gesetzgebers, Transparenz zu schaffen, werde damit konterkariert. So fordern die Unterzeichner, von der Regelung zur Provisionsoffenlegung Abstand zu nehmen und den bewährten Status quo zur Offenlegung der Abschlusskosten beizubehalten.
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Versicherungsbote Umfrage zur Provisionsoffenlegung
Versicherungsbote hat eine Umfrage für Makler und Vermittler zum Lebensversicherungsreformgesetz und speziell zur Offenlegung von Provisionen gestartet, um mit den Ergebnissen ebenso Bewegung in die aktuellen politischen Entscheidungsprozesse zu bringen: An der Umfrage teilnehmen.