Versicherungsbote: Sie nennen sich fairr.de. Auf Ihrer Webseite findet der Kunde überwiegend eine Aufzählung von Vorteilen Ihres Produktes "fairriester". Hat der Fondssparplan keine Zwänge und Nachteile? Müssten diese im Sinne einer fairen Beratung nicht ebenfalls genannt werden?

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Versicherungsbote sprach mit Jens Jennissen, Gründer des Start Ups fairr.de fairr.de Jens Jennissen: Unser Ziel bei der Entwicklung des fairriester war es, ein Altersvorsorgeprodukt zu entwickeln, das wir uns für unsere eigene Altersvorsorge gewünscht hätten, aber am Markt nicht finden konnten. Aus Kundensicht, und wir waren selbst unter den ersten, halten wir das Produkt für sehr fair(r) und sind dementsprechend überzeugt davon. Daher der Name fairr.de. Unser Angebot richtet sich vorwiegend an informierte Sparer, die sich der Vor- und Nachteile des Riester-Sparens im Allgemeinen, und der verschiedenen Formen des Riester-Sparens im Speziellen, bewusst sind. Beim fairriester handelt es sich um einen Fondssparplan, der flexibler als eine Police ist, da die Fondsanteile im Eigentum des Kunden bleiben. Eine Beratung nehmen wir auf fairr.de nicht vor, sondern empfehlen Honorarberatung als unabhängige Informationsquelle für Anleger.

Versicherungsbote: Experten argumentieren, dass man heute ca. 2.500 Euro mtl. verdienen muss, um tatsächlich Altersrente zu erhalten und nicht in die Grundsicherung zu fallen. Warum steht dies auf Ihren Seiten nirgendwo? Welche Vorteile haben Ihrer Ansicht nach Geringverdiener von einem Riester-Produkt?

Jens Jennissen: Die staatlichen Zulagen zum Riestervertrag fallen besonders bei Geringverdienern im Verhältnis zum selbst ersparten Geld stärker ins Gewicht. So kann oftmals eine Zulage von 154€ pro Jahr mit einem Eigenbeitrag von 60€ erreicht werden. Hinzu kommen nochmals bis zu 300€ pro Kind. Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II muss zudem, nach jetziger Rechtslage, das Angesparte zumindest bis zur Höhe der Fördergrenze nicht aufzehren. Es ist allerdings richtig, dass Rentenbezüge aus Riester-Renten auf die Grundsicherung angerechnet werden. Aber sollen alle deshalb das Sparen sein lassen und nur auf die Solidargemeinschaft hoffen? Dies entspricht nicht der Vorstellung einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung. Jeder sollte so gut wie möglich für das Alter vorsorgen und wenn dies aufgrund eines geringeren Einkommens nicht ausreicht, springt ihm die Gesellschaft natürlich zur Seite. Es kann aber nur Ziel eines jeden Sparers sein, im Alter nicht unter die Grundversorgung zu fallen und darauf zu setzen auch als Geringverdiener mögliche Zulagen und Steuervorteile zu nutzen, sowie im Laufe der Ansparphase die Beiträge steigern zu können. An dieser Stelle ist die Politik gefordert, da kein Vorsorgeprodukt helfen kann, wenn nicht genug Geld zum Sparen da ist.

Versicherungsbote: Riester-Renten sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vererbbar. Warum sind diese nicht explizit erläutert inklusive eines Hinweises, dass das Geld des Verstorbenen dem Versicherer (bzw. der "Versichertengemeinschaft") zufällt, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen?

Jens Jennissen: Bei unserem Produkt handelt es sich um einen Riester-Fondssparplan und keine Versicherungslösung. Daher unterscheiden sich die Voraussetzungen einer Vererbbarkeit gegebenenfalls von denen einer Versicherungspolice. Zum Beispiel gibt es beim fairriester in der Ansparphase keine Versicherungsgemeinschaft, sondern die Fondsanteile bleiben im Eigentum des Kunden. Grundsätzlich ist eine Vererbbarkeit während der Ansparphase förderunschädlich durch Übertragung auf einen Vertrag des Ehepartners möglich. Auch ist eine förderschädliche Auszahlung, d.h. unter Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile, an andere Erben möglich. Eine Auszahlung von ungefördertem Vermögen ist gänzlich unproblematisch. Das Informationsangebot auf unserer Seite entwickelt sich ständig weiter und so haben wir das Thema Vererbbarkeit mittlerweile in unsere FAQ‘s aufgenommen.

Versicherungsbote: Wie alt müssen Riestersparer im Schnitt bei einem guten Vertrag werden, um die eingezahlten Beiträge in Form der Riesterrente zurück zu erhalten?

Jens Jennissen: Bei einer durchschnittlichen Verzinsung machen die eingezahlten Beiträge über die langen Zeiträume einer Riester-Rente nur einen geringen Teil der Ablaufleistung aus. Da jeder Riester-Sparer bei Rentenbeginn bis zu 30% des angesparten Vermögens steuerfrei entnehmen kann, hat er in der Regel die Möglichkeit, mindestens seine Beiträge zu Rentenbeginn zurück zu erhalten. Nutzt der diese Möglichkeit nicht, hängt es davon ab, wie hoch der Verrentungsfaktor ist. Noch besser sind die Möglichkeiten übrigens bei ungeförderten Riestervermögen: hier kann der Sparer noch vor Rentenbeginn steuerbegünstigt das gesamte angesparte Vermögen entnehmen.

Versicherungsbote: Sie führen bei einem Depot bis 5.000 Euro folgende Kosten auf: Verwaltungsgebühr 1%, Vertriebskosten 1%, Kontoführungsgebühr 30 € pro Jahr, externen Kosten für das fairriester Depot ca. 0.5% pro Jahr. Ist das die Managementfee der/des Fonds? Welches ist die höchste Managementfee?

Jens Jennissen: Hier sprechen Sie zwei verschiedene Punkte an: erstens die Managementfees der Fonds, zweitens die Kostenstruktur.

Zu den Managementfees: wir setzen eine Auswahl an ETFs und Fonds der Dimensional Fund Advisors ein, wobei die Spanne der Fondskosten von 0,12 % bis zu 0,72 % reicht. Die Kosten sind die Managementfee des Fonds, also die Vergütung, die die Fondsgesellschaft für ihre Arbeit erhält. Die Kosten des gesamten Portfolios betragen am Anfang im Durchschnitt weniger als 0,5 %, bei einem Aktienanteil von ca. 85 %, und verändern sich dann in Abhängigkeit von der jeweiligen Zusammensetzung des Portfolios, die sich in jeder Phase des Ablaufmanagements ändert. Zum Ende der Ansparphase beträgt die Kostenquote nur noch 0,13 %. Ziel des Ablaufmanagements ist es zu Beginn der Ansparphase mit einer höheren Aktienquote eine höhere Rendite erzielen zu können, um dann zum Renteneintritt das Risiko herunterzufahren. Wie das Portfolio über die verschiedenen Phasen der Ansparphase aufgebaut ist, erfahren Sie auf unserer Website unter https://www.fairr.de/diversifiziertes-portfolio/.

Die Verwaltungs- und Vertriebskosten sinken übrigens bei höheren Sparbeträgen ab und betragen bei einem Depotstand von 10.000 Euro nur noch insgesamt 0,5 %. Zum einen wollen wir damit einen Anreiz für Kunden setzen, möglichst frühzeitig Kapital aufzubauen, oder – noch besser – gleich mit einer Einmaleinlage zu beginnen. Noch wichtiger ist aber, dass die Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt werden, und nicht wie häufig üblich, nur in den ersten 5 Jahren anfallen. So schaffen wir eine Anreizstruktur, bei der sowohl fairr.de als auch die Sutor Bank nur dann belohnt werden, wenn der Kunde mit dem Produkt zufrieden ist und einen langfristigen Anlageerfolg erzielt.

Versicherungsbote: Auf Ihrer Homepage beantworten Sie in Ihren FAQ die Frage "4. Erhält fairr.de Provisionen für Vertragsabschlüsse?" wie folgt: "Nein, fairr.de verzichtet auf jegliche Art von Abschlussprovisionen. Stattdessen erhalten wir die Vertriebskosten, die über die Laufzeit des Vertrages anfallen und an Deinen Anlageerfolg gekoppelt sind. Was diese Änderung in der Kostenstruktur für Deinen Vermögensaufbau bedeutet, kannst Du hier errechnen." Was bedeutet "erhalten von Vertriebskosten"? Worin bestehen die Unterschiede zu einer Vergütung durch Provisionen?

Jens Jennissen: Die Vertriebskosten beim fairriester stellen die Vergütung für fairr.de dar. Vertriebskosten ist dabei der vom Gesetzgeber vorgesehene Begriff. Neben den Formalitäten setzt, wie oben bereits angesprochen, die Vergütungsstruktur von fairr.de grundsätzlich andere Anreize als eine Abschlussprovision. Bei einer klassischen provisionsbasierten Vergütung wird typischerweise eine Provision als Prozentsatz auf das erwartete, über die gesamte Ansparzeit eingezahlte Kapital errechnet. Diese erreicht meist mehrere tausend Euro und muss vom Anleger oft innerhalb der ersten 5 Jahre der Vertragslaufzeit bezahlt werden. Da gerade die frühen Beiträge über lange Laufzeiten am stärksten verzinsen, sind die Auswirkungen auf die zu erwartende Rente des Anlegers äußerst unvorteilhaft. Ausserdem besteht nach Erhalt der Provision seitens des Vermittlers keinerlei Anreiz mehr am Anlageerfolg des Kunden – er hat sein Geld zu diesem Zeitpunkt bereits erhalten. Anders bei fairr.de: die Vergütung ist als kleiner Prozentsatz des Vermögens direkt mit der Höhe des angelegten Vermögens verbunden und wird bis zum Ende der Ansparphase jedes Jahr fällig. Die Vergütung von fairr.de steht also in direktem Zusammenhang mit dem Anlageerfolg des Kunden, und das über die gesamte Laufzeit des Vertrages hinweg.

Versicherungsbote: Sie schreiben weiter, dass die Vergütungen "an Deinen Anlageerfolg gekoppelt sind". An wessen Anlageerfolg ist die Vergütung gebunden - an den Erfolg des Kunden oder der beteiligten Fonds?

Jens Jennissen: Wie oben bereits erläutert, wird fairr.de prozentual zum Anlagevolumen des Kunden über die Laufzeit des Vertrages vergütet. Wenn sich also die Anlagestrategie gut entwickelt, kommt das sowohl dem Kunden als auch fairr.de zugute. Dies entspricht unserem Verständnis von richtigen Anreizen bei der Produktgestaltung. Und sollte mal ein Kunde wechseln wollen, so ist er im Gegensatz zu einem Tarif mit gezillmerter Provision zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung getreten. Eben ganz “fairr”.

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Versicherungsbote: Vielen Dank für das Gespräch!

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