Der Immobiliengruppe S&K wird vorgeworfen, mit einem Schneeballsystem tausende Anleger betrogen zu haben. Auf über 300 Millionen Euro beziffern die Ermittler den Schaden. Doch für die gefoppten Kunden gibt es möglicherweise einen Hoffnungsschimmer: Demnach könnten auch die Vermittler der S&K-Anlagen haften.

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Das Hamburger Anwaltsbüro GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte setzte erstmals den Haftungsanspruch eines geschädigten S&K-Anlegers gegen einen Berater durch, wie die Kanzlei in einer Pressemeldung berichtet. Der Vermittler muss jetzt dem Betroffenen € 44.400,00 ersetzen. Wahrscheinlich geschah es zum ersten Mal überhaupt, dass Schadensersatzansprüche gegen einen S&K-Vermittler geltend gemacht werden konnten.

Anlage unschlüssig - Hätte nicht vermittelt werden dürfen

Unschlüssig und auf Verlust konzipiert war das Anlagekonzept dieses Fonds, begründete der Vorsitzende der Landgerichtskammer Konstanz die Haftung. Denn das Anlagekonzept dieses Fonds sei nicht darauf ausgelegt gewesen, jemals zu greifen. Die Prognoserechnungen seien unschlüssig gewesen und die betroffenen Anleger konnten mit diesem Fonds kein Geld machen. Der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Andreas Köpke erklärt: "Dieses Urteil wird Schule machen. Denn wenn das Anlagekonzept, und davon sind wir überzeugt, unschlüssig gewesen ist, hätte es nicht vermittelt werden dürfen." Noch ist das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auch auf die Funktion der Finanzberatung gerichtet, deren Zweck es gerade ist, der Seriosität einer Anlage im Sinne des Kunden zu prüfen. Anlegeranwalt Matthias Gröpper erklärt: "Der Bundesgerichtshof (BGH, III ZR 62/99) hat längst klargestellt, dass Anlageberater die Schlüssigkeit des Anlagekonzepts prüfen müssen; denn sonst sind sie nutzlos. Schließlich wenden sich ganz überwiegend unerfahrene Kapitalanleger an diese Vermittler, um einen Anlagerat zu bekommen. Und dieser Rat muss Substanz haben; die Vermittler müssen einen Wissensvorsprung haben, den Sie, denknotwendig, ausschließlich über die kritische Prüfung des Anlagekonzepts gewinnen können. Und wenn die das Anlagekonzept nicht geprüft haben, ist die Meinung schlichtweg wertlos. Und, wie der Fall S&K zeigt, sogar höchst gefährlich."

Berater müssen Schlüssigkeit des Investments prüfen

Von einer angemessenen, anleger- und anlagegerechten Beratung aber hat der Bundesgerichtshof eine genaue Vorstellung: Die Berater müssen die Schlüssigkeit des Investments prüfen und den Kunden gegebenenfalls auf die Unschlüssigkeit hinweisen. "Denn dafür werden die bezahlt," weiß der geschäftsführende GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Damit ist die Entscheidung des Koblenzer Gerichts nach der Einschätzung der Hamburger Rechtsanwälte von grundsätzlicher Bedeutung: "Die wirtschaftliche Unsinnigkeit, finden wir, drängt sich auf. Die Anleger hätten damit nie Geld verdienen können. Und aus dem Umstand können alle betroffenen S & K Anleger, die nicht auf fehlende Plausibilität hingewiesen wurden, Forderungen gegen Vermittler geltend machen", sagt Rechtsanwalt Gröpper.

Dieses Fazit ist explosiv. Viele Vermittler hätten sich nach der Einschätzung der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte nach der Pleite an die Anleger gewendet und sich dort selbst als Opfer aufgespielt. Dass das albern ist, findet auch Gröpper: "lächerlich!"

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Denn wer sich mit dem Geschäftsmodell und den Zahlen beschäftigt, würde auf den ersten Blick erkennen, dass das nicht passt."Die Vermittler sind in den Fällen attraktive Anspruchsgegner. Die meisten der Vermittler sind vermögensschadenshaftpflichtverischert. Damit werden Klagen gegen die Vermittler auf jeden Fall wirtschaftlich sinnvoll. Die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten selbst viele der Betroffenen, zudem bieten sie eine kostenlose anwaltliche Erstberatung an.

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