Ergo & Hypovereinsbank testen Beratung per Videokonferenz
Die Ergo Versicherung erprobt gemeinsam mit der Hypovereinsbank ein neues Konzept zur Videoberatung. Wenn ein Bankberater Kunden zum Thema Geldanlage berät, soll auch ein Versicherungsvertreter der Ergo zugeschaltet werden können, um per Video zu Versicherungsthemen Auskunft zu geben. Das Pilotprojekt ist bereits angelaufen.
Bankberater verkaufen üblicherweise kaum Versicherungen. Im Sinne einer ganzheitlichen Beratung wäre es aber wünschenswert, wenn sie in manchen Situationen einen Versicherungsfachmann zuschalten könnten. Auf dieses Problem reagieren nun die Ergo und die Hypovereinsbank mit einem Pilotprojekt. Wenn in der Bankfiliale ein Beratungsgespräch über Geldanlage stattfindet und der Kunde auch eine Versicherung wünscht, soll per Video ein Fachmann der Ergo zugeschaltet werden können.
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Ergo-Versicherungsvertreter sollen per Video bei Bankberatung zugeschaltet werden
Wie das Onlineportal pfefferminzia.de berichtet, sei die Testphase des Projektes bereits erfolgreich angelaufen. Dies habe Stephan Schinnenburg, Vorstandsmitglied Ergo Beratung und Vertrieb, auf der Veranstaltung „Versicherungsvertrieb der Zukunft 2015“ vorgetragen. Unter anderem sei es auch darum gegangen, Bedarfsspitzen zu meistern. Viele Kunden würden Dienstag oder Donnerstag zu ihrem Bankberater gehen, so dass an diesen Tagen nur 60 Prozent betreut werden können.
Testphase erfolgreich, Technik könnte in Agenturen zum Einsatz kommen
Auch mit der Verbindlichkeit gebe es noch Probleme. Verbraucher würden eher eine Videoberatung absagen als einen physischen Termin. Alles in allem sei der Test aber erfolgreich verlaufen: Sechs Videoberatungen hätten die beteiligten Ergo-Berater pro Woche durchführen können. Nun werde geprüft, das Angebot auch in Agenturen zu nutzen, etwa um Rechtsberater per Video zuzuschalten.
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Damit ungebundene Versicherungsvermittler ganzheitlich beraten können, ohne auf eine Videoschaltung zurückgreifen zu müssen, empfiehlt es sich, auch die Zulassung als freier Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO zu erwerben. Im Idealfall erhält der Kunde dann Versicherungen und Anlageprodukte aus einer Hand.