Die Politik müsse bei der geplanten Tarifrente eine Kehrtwende machen, fordert die HDI Lebensversicherung im Rahmen des "HDI bAV-Expertenforum" in Köln. "Wir haben bereits jetzt fünf Durchführungswege mit unterschiedlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Das ist kompliziert genug.“, kritisierte von Löbbecke. „Wer die Betriebsrente stärken will, sollte die bestehende betriebliche Altersversorgung (bAV) einfacher und attraktiver gestalten.“, heißt es von Seiten der HDI.

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) sollte einfacher und attraktiver gestaltet werden

So sei das Vorhaben von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, neue Versorgungswerke der Tarifparteien gründen zu lassen, der falsche Weg, monierte der BAV-Vorstand. "Das würde gerade bei der Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen zu einem hohen Verwaltungsaufwand und unkalkulierbaren Kosten führen." Dabei sei die bAV vor allem in kleineren und mittleren Unternehmen noch zu wenig verbreitet und diese wünschten sich in erster Linie eine einfache und verständliche bAV.

"Wir brauchen kein neues tarifliches Zwangssystem, sondern sollten die bestehende bAV verbessern.“, forderte von Löbbecke. Insbesondere die Komplexität des vorhandenen Systems sieht der von Löbbecke als Haupthindernis für die weitere Verbreitung und Ausschöpfung der bAV in Deutschland. "Warum muss man als Arbeitnehmer verschiedene Formen der bAV kombinieren, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten?", fragt von Löbbecke und gibt dazu die passende Lösung mit auf den Weg. So müsse der Gesetzgeber lediglich die Obergrenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlungen innerhalb eines Durchführungsweges erweitern.

Positionspapier zur Tarifrente

Einhergehend mit der Kritik an den Nahles-Plänen stellte die HDI Lebensversicherung AG Positionspapier zur Tarifrente vor. Es enthält zehn konkrete Vorschläge, wie man die bewährte bAV optimieren kann. Dazu zählt unter anderem, Betriebsrentner von der Pflicht zu befreien, volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Außerdem solle die Betriebsrente nicht weiter auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Darüber hinaus sollte sie Arbeitgebern ermöglichen, mehr zur bAV beizusteuern, wenn diese es wünschen - und zwar steuer- und sozialabgabenfrei. So solle der Dotierungsrahmen von aktuell vier auf zehn Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden.

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Auch den Ansatz zur Beratung gibt von Löbbecke zu bedenken. Denn die geplante Tarifrente soll nach derzeitigem Stand ohne Beratung auskommen. Allerdings sei dies ein „Konstruktionsfehler im Konzept. "Altersvorsorge ist nicht selbsterklärend", weiß der bAV-Vorstand: "Deshalb ist fachkundige Beratung wichtig. Nur wer seine Versorgungslücke kennt, kann ausreichend vorsorgen.“ Sonst drohe der gleiche Effekt wie bei der Riester-Rente: Die Arbeitnehmer schlössen entweder gar keine Altersversorgung ab oder seien der Ansicht, sie hätten mit der Tarifrente schon genug fürs Alter getan. "Das böse Erwachen kommt dann später, wenn sie merken, dass sie in Altersarmut leben müssen", so von Löbbecke.

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