Rechtsschutzversicherung - Beitragsanpassungen zum 1. Oktober 2015
Rechtsschutzversicherung: Zum 1. Oktober 2015 wird es bei vielen Gesellschaften Beitragsanpassungen geben. Die Anpassungen liegen in der Regel zwischen 5 und 10 Prozent. Nur in Ausnahmen sind auch Erhöhungen bis 15 Prozent zu erwarten.
Durch gestiegene Schadenaufwendungen seit 2013 seien Anpassung ab Oktober 2015 nötig geworden. Die vom Treuhänder vorgeschlagenen Anpassungen sind dabei bei vielen Rechtsschutzversicherern berücksichtigt worden. Kunden der Rechtsschutzversicherungen DMB Rechtsschutz und der KS Auxilia können sich jedoch freuen: hier wird es 2015 keine Beitragserhöhungen geben.
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Welche Anpassungen sind wo zu erwarten?
Die gestiegenen Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren seit dem 1. August 2013 um durchschnittlich 17 Prozent geben nun Anlass die Beiträge anzupassen. Dabei sind insgesamt Erhöhungen zwischen fünf und 10 Prozent zu erwarten.
Advocard
Für Privatkunden der Advocard gelten Änderungen im Tarif ARB 81 ( Privat-Rechtsschutz ggf. inkl. Berufs- Rechtsschutz, Wohnungs-Rechtsschutz, nur in Kombination mit Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz). Hier ist eine Steigerung um 7,5 Prozent vorgesehen. Um 5 Prozent werden die Beiträge ab ARB 94 ohne Selbstbeteiligung (Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Wohnungs-Rechtsschutz, Jegliche Kombination aus den vorgenannten Bausteinen, ADVOCARD-360°-PRIVAT) und ARB 94 mit Selbstbeteiligung in Kombination mit Privat- und/oder Verlehrs-Rechtsschutz (mit Advocard 360°-PRIVAT) steigen. Ab ARB 94 mit Selbstbeteiligung (mit Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Wohnungs-Rechtsschutz) wird mit ebenfalls 7,5 Prozent zu rechnen sein.
Firmenkunden müssen bei der ARB 81 (in Kombinationen mit Arbeitgeber- und Verkehrs- Rechtsschutz (auch für Landwirte) und Gewerberäume/Grundstücks-und Miet-Rechtsschutz) mit 7,5 Prozent mehr rechnen, genauso wie ab der ARB 94 mit Selbstbeteiligung im Zusammenhang mit Arbeitgeber-Rechtsschutz, Gewerberäume- / Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz. Fünf Prozent stiegt hier der Beitrag ab ARB 94 ohne (Arbeitgeber-Rechtsschutz, Gewerberäume-/Grundstücks- und Miet- Rechtsschutz) und ARB 94 mit Selbstbeteiligung in Kombination mit Arbeitgeber- und Verkehrsrechtsschutz für Landwirte. Zehn Prozent müssen ab ARB 94 mit SB in Kombination mit Arbeitgeber- und Verkehrsrechtsschutz angehoben werden. Für Firmenkunden mit ADVOCARD 360°-GEWERBE bleiben die Beiträge jedoch stabil.
ARAG
Bei der ARAG ist im Verkehrsbereich (§21/§22) ohne Selbstbeteiligung, je nach Tarifjahr, mit einer Prämienerhöhung von vier bis neun Prozent zu rechnen. Ausnahme bildet hier der Tarif 2007M. Für den selben Bereich mit Selbstbeteiligung gibt es bis auf zwei Ausnahmen keine Anpassungen. Die Ausnahmen gelten für Tarif 2005/2005M mit 7,5 Prozent und Tarif 2008/2008M mit 10 Prozent Erhöhung. Die restlichen Privatprodukte für Landwirte oder Vereine (§§ 24, 25, 26, 27 und 29) mit und ohne Selbstbeteiligung müssen mit einer Anpassung zwischen drei und 7,5 Prozent rechnen. Nur in Ausnahmefällen werden 10 bis 15 Prozent mehr erhoben, abhängig vom Tarifjahr.
Im gewerblichen Rechtsschutz (§28) ohne Selbstbeteiligung sind ebenfalls kaum BAP zu vermelden. Ausnahme bildet Tarif 2005/2005M mit 10 Prozent und Tarif 2008/2008M mit einem Plus von 15 Prozent. Im Rechtsschutz (§28) mit SB muss mit neun bis 15 Prozent gerechnet werden. Hier bleibt nur Tarim 2007M unberührt von.
Der Tarif 2015 bleibt komplett stabil.
CONCORDIA
Bei der Concordia sind alle Beiträge betroffen, die vom Treuhänder ermöglicht wurden. Das Betrifft sämtliche Tarife, die mindestens ein Jahr im Bestand sind. Sie werden zwischen fünf und 10 Prozent bis zur Hauptfälligkeit zwischen 1. Oktober 2015 und 30. September 2016 angepasst.
Auch die Tarife des Paketes Sorglos-Familie sind betroffen. Eine Ausnahme gilt nur für den Tarif Sorglos-Rechtsschutz „Classic“ für Privatkunden mit einer festen Selbstbeteiligung von 300 Euro.
Die neuen Tarife zum 1.Oktober 2015 beinhalten hier keine Leistungsverbesserungen. Die Leistungsverbesserungen im Neugeschäft entsprechen also nach wie vor denen, die mit dem Tarif zum 1. Oktober 2014 eingeführt wurden. Bei den Sorglostarifen kann jedoch ab den 1. Oktober 2015 eine Produktverbesserungsgarantie für Neukunden abgeschlossen werden.
Anträge für Verträge nach den alten Tarifen werden hier noch bis 30. November 2015 angenommen.
D.A.S.
Zur Hauptfälligkeit werden ARB ab 94 ohne (Verkehrs-RS, Fahrer-RS, Privat-RS für Selbstständige, Firmen- und Vereins-RS, Privat-RS, Immobilien-RS, Privat-, Berufs und, Verkehrs-RS für Nichtselbstständige und RS für Landwirte) und ab ARB 94 mit Selbstbeteiligung um fünf Prozent angehoben.
7,5 Prozent Erhöhung sieht die D.A.S. Rechtsschutz für ARB 81 (Privat-, Berufs-RS für Nichtselbstständige, RS für Selbstständige, Immobilien-RS, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige und RS für Landwirte) und ab ARB 94 mit Selbstbeteiligung (Privat-RS für Selbstständige, Firmen- und Vereins-RS, Privat-, Berufs-RS für Nichtselbstständige und Immobilien-RS) vor. Mit 10 Prozent Erhöhung muss man ab ARB 94 mit SB und bei der Rechtsschutz für Selbstständige rechnen.
D.A.S. Existenz-RS, der Spezial-Straf Rechtsschutz (Soloprodukt), der Patienten-RS und die D.A.S. Rechtsauskunft bleiben hingegen ohne Beitragsanpassung.
DEURAG
Um fünf Prozent steigen hier die Beiträge bei §21 ARB, §24, §25, §26, §27 und §29 ohne Selbstbeteiligung, sowie bei §26 und §27 mit Selbstbehalt. 7,5 Prozent Erhöhung gibt es bei §24, §25 und §29 mit SB und 10 Prozent sind bei §28 ARB mit SB vorgesehen. Tarif §28 ohne SB und §21 mit SB bleiben hingegen stabil.
IDEAL
Die IDEAL wird alle Verträge der Tarifgeneration NT4 (Februar 2010 bis April 2014), sowie NT6 (Mai 2014 bis Juni 2015) anpassen. Ausgenommen sind die Verträge der Tarifgeneration NT4, die saniert werden. Die Rechtsschutzkombination IDEAL RechtSchutz60+ Privat- und Verkehrs- Rechtsschutz mit 250 € SB werden nicht angepasst!
Rechtsschutzkombinationen nach NT4 werden zwischen fünf und 7,5 Prozent angehoben, Rechtsschutzkombinationen nach NT6 im selben Rahmen. Keine Anpassung gibt es bei NT6 Verkehr.
NRV Neue Rechtsschutz
Zwischen fünf und 10 Prozent bewegen sich auch bei diesem Anbieter die Anpassungen: Fünf Prozent Erhöhung gibt es bei Vertragsbeständen mit Bedingungen ab ARB 94 §21, §22, §23, §24, §25, §29, §26 und §27 je ohne Selbstbeteiligung. Das gleiche gilt für §26 und §27 mit Selbstbeteiligung. 7,5 Prozent erhöhen sich sämtliche Verträge §23, §34, §25 und §29. ARB 94 §28 mit SB schlägt sogar 10 Prozent drauf.
Rechtsschutz Union
Die Rechtsschutz Union freut sich darüber, Prämien im Neugeschäft bis Ende September 2016 stabil halten zu können. Für das Bestandsgeschäft ARB ab 94 werden hier folgenden Änderungen vorgenommen: Einzelprodukte Verkehr § 21 ohne Selbstbeteiligung fünf Prozent, mit SB gibt es keine Änderungen. Die Einzelprodukte „Nicht-Verkehr“ z.B. §§ 24, 29 ohne SB erhöhen ebenfalls um fünf Prozent, mit SB 7,5 Prozent. Das Private Rundum-Paket §§ 26, 27 erhöht sich je um fünf Prozent, egal ob mit Selbstbeteiligung oder ohne. Das gewerbliche Rundum-Paket § 28 steigt um 10 Prozent mit SB, bleibt aber ohne Selbstbeteiligung stabil.
ROLAND
Ähnlich sieht es bei ROLAND aus: Nach ARB ab 94 steigen um fünf Prozent §§ 21, 22, 23, 24, 25, 29 ohne SB, sowie §§ 26, 27 mit und ohne SB. Mit 7,5 Prozent mehr muss man bei §§23, 24, 25, 29 mit SB rechnen, sowie bei ARB 81 §§ 25, 26, 27, 28, 29 mit und ohne SB. 10 Prozent mehr zahlt man hingegen bei ARB ab 94 §28 mit SB.
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Wann erhält der Kunde die Informationen?
Die genauen Informationen gehen den Kunden in der Regel zwischen sechs und acht Wochen vor Inkrafttreten zu. Durch die Anpassung der Beiträge besteht für Kunden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, ein außerordentliches Kündigungsrecht.