In Folge der Geschäftspraxis des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus hatten 22.000 Anleger ihr Geld verloren. Bei der Eröffnung des Prozesses sprach die Anklage nicht von einem „tragfähigen Geschäftsmodell“, wie die Verteidigung behauptete, sondern von einem „Schneeballsystem“. Ein weit verzweigtes Firmengeflecht gäbe für diese Vermutung ausreichend Anlass.

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Während sich der Prozess gegen sechs Infinus-Manager vor dem Landgericht Dresden weiterhin zieht, ist Insolvenzverwalter Bruno Kübler weiter umtriebig und sammelt fleißig Geld ein. Inzwischen konnte Kübler rund 170 Millionen Euro zur Insolvenzmasse hinzufügen. Am Ende solle eine Quote von bis zu 20 Prozent stehen. Anleger würden dann ein Fünftel ihrer Einlage erhalten.

Rückforderungen in Höhe von 11,9 Millionen Euro

Weiteres Kapital soll nun aus Zinsen in die Insolvenzmasse fließen. Die Gelder wurden zwischen 2009 bis 2012 an Inhaber von Genussrechten ausgeschüttet. Insgesamt 11,9 Millionen Euro sollen der Masse zugeführt werden. Betroffen seien 2.845 Genussrechtsgläubiger, berichtet das Fachportal "Fonds Professional Online". Demnach verlange Kübler von jedem betroffenem Anleger im Durchschnitt fast 4.200 Euro zurück.

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Dabei sind Kübler die Hände gebunden. Will heißen, er muss die Zinsen von den betroffenen Anlegern zurück fordern. Sollte er die Rückforderung unterlassen, mache er sich damit gegenüber den weiteren Insolvenzgläubigern regresspflichtig. Für die Genussrechtsinhaber gibt es nur dann die Möglichkeit sich vor der Rückzahlung zu drücken, wenn sich das Geld aus Gewinnausschüttungen nicht mehr in ihrem Vermögen befindet. Allerdings müsse dies juristisch wasserdicht belegt werden, erklärt die "Sächsische Zeitung".