Zu den nachgewiesenen Fehlverhalten gehören laut Ergo:

Anzeige

  • Sardinien 2012 – ungebührliches Verhalten eines Reiseteilnehmers gegenüber einer weiblichen Begleitperson und einer Servicekraft.
  • Kitzbühel 2010 und 2011 – es liegen Taxi-Rechnungen vor, denen zufolge Reiseteilnehmer von einer Tabledance-Bar ins Hotel zurückgefahren sind. Belege der Bar liegen nicht vor.
  • Vermittler einer Geschäftsstelle besuchten ein so genanntes „Swinger-Hotel“ auf Jamaika (2009 und 2011).
  • Vermittler einer Geschäftsstelle besuchten ebenfalls dieses Hotel auf Jamaika (2010).
  • Hamburg (2010) – Eine Außendienstführungskraft rechnete per Eigenbeleg vier Eintrittskarten sowie Getränke über insgesamt 69,50 Euro von einem Striptease Nachtclub ab.
  • New York (2010) – Bei einer Wettbewerbsreise ging eine Gruppe von Teilnehmern nach dem offiziellen Programm in einen Club mit Striptease-Programm; dabei wurden seitens der
  • Reisebegleitung Getränke bezahlt. Die Kosten beliefen sich auf ca. 900 Euro.
  • Rio de Janeiro (2010) – Die Revision fand Belege über Getränke über ca. 300 Euro von einem Nachtclub, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt wurden.
  • Tallinn (2009) – Es wurden 10 Eintrittstickets über zusammen 100 Eurovon einem Striptease Nachtclub abgerechnet.
  • Wien (2008) – Reiseteilnehmer rechneten Belege über Getränke in Höhe von ca. 250 Euro von einer Nachtbar ab.
  • Hamburg (2007) – Ein Geschäftsstellenleiter besuchte mit Seminarteilnehmern einen Erotik-Club auf der Reeperbahn.

Weitere Einzelheiten findet man auf der Webseite: http://www.ergo.com/de/Unternehmen/Overview/Corporate-Governance/Transparenz/Fehlverhalten

Solche Veranstaltungen sind in Vertriebsorganisationen keine Seltenheit. Ähnliche Vorwürfe gab es zum Beispiel bei der Hamburg Mannheimer oder beim Pleite gegangenen Strukturvertrieb von Mehmet Göker, MEG.

Bei der Ergo gibt es auf Grund der Vorfälle seit 2011 einen neuen Verhaltenskodex. Er gilt auch für die freien Versicherungsvermittler. In den Richtlinien heisst es unter anderem: „Die Planung, Organisation oder Durchführung eines Besuchs von Spielcasinos, Nachtlokalen und Nachtbars mit einer sog. „Nacht-Konzession“, der Besuch von Bordellen, Table-Dance-Bars oder ähnlichen Etablissements ist nicht gestattet. Generell ist jegliches Angebot an Incentives, welches für die ERGO Versicherungsgruppe erkennbar erhebliche Reputationsrisiken in sich birgt, zu unterlassen.“

Die vollständigen Richtlinien findet man hier: http://www.ergo.com/de/Unternehmen/Overview/Corporate-Governance/Transparenz/~/media/ERGOcom/PDF/Corporate_Governance/ERGO-Richtlinie-Ausschreibung-Ausgestaltung-Incentives.ashx