Illegales Filesharing - Eltern haften nicht für ihre Kinder
„Du darfst nicht ,filesharen‘, mein Kind, das ist illegal“ - Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe (BGH) vom 15. November 2012 dürfte diese Form einer elterlichen Belehrung fast ausreichen, damit Eltern nicht für illegale Downloads ihres 13-jährigen Nachwuchses haften.
Tonträgerhersteller hatten eine Strafanzeige gegen einen unbekannten Anbieter von 1147 Audiodateien in einer Internettauschbörse gestellt. Die Ermittlungen ergaben, dass sich einige der Musiktitel auf dem Computer eines 13-Jährigen befanden, welche dieser mittels des Tauschprogramms „Morpheus“ für andere Nutzer im Internet verfügbar machte. Die Kläger bestanden auf einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern und forderten für 15 Audiodatein je 200 Euro Schadensersatz sowie die Zahlung der 2.380 Euro Abmahnkosten.
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Die Eltern gaben eine Unterlassungserklärung ab, weigerten sich jedoch, für den Schaden auch finanziell aufzukommen. Die Beklagten hätten für die Internetnutzung des Sohnes Verhaltensregeln aufgestellt. Das zuständige Landgericht hatte der Klage stattgegeben. Eine Berufung blieb erfolglos. In der Begründung des Urteils hieß es, dass seitens der Eltern keine Kontrolle der aufgestellten Regeln stattgefunden hätte. Eine Firewall sowie ein Sicherheitsprogramm und monatliche Überprüfungen hätten das zur Verfügung stellen der Audiodatein verhindern können.
Dem stimmte der BGH nicht zu. Im aktuellen Verfahren (Az. I ZR 74/12) hob es die Entscheidung des Berufungsgerichtes auf und wies die Klage ab. Die Erziehungsberechtigen kommen ihrer Aufsichtspflicht bereits dann nach, wenn sie ihre Kinder über die rechtswidrigen Umstände von Internettauschbörsen und Filesharing belehren, entschied das Gericht. Seitens der Eltern besteht aber keine Pflicht, die Internetnutzung des Kindes zu überwachen, dessen Computer zu überprüfen oder den Zugang zum WWW zu versperren. Solche Maßnahmen sind nur dann notwendig, wenn die Eltern einen konkreten Anhaltspunkt haben, dass das Kind den Internetanschluss für illegale Zwecke nutzt. Bisher hat der BGH lediglich eine Pressemitteilung zum Fall veröffentlicht. Ob die Urteilsbegründung auch ähnlich geartete Fälle und die Thematik der Störerhaftung berücksichtigt, bleibt abzuwarten.
Auf der Seite www.techfacts.de ist eine Übersicht legaler Download-Möglichkeiten für Musik zusammengestellt.
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