Mit der Einführung der Unisex-Tarife hat sich die Tariflandschaft in der PKV deutlich geändert: Am Markt werden von 1.518 Tarifen, nun 787 Tarife angeboten. Das entspricht - je nach Betrachtungsweise - einer Reduzierung der Tarifangebote mit der Einführung von Unisex um 65 oder 50 Prozent im Vergleich zum alten Bisex-Markt. So hat etwa AXA 74 auf 6 Tarife reduziert, die Barmenia hat 143 Tarife geschlossen und bietet nun noch 9 Unisex-Tarife an. Auch Central, Debeka, DKV, Gothaer, HanseMerkur und Nürnberger haben ihre Tarifwelt geschmälert.

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Für das Neugeschäft führen Alte Oldenburger, Inter, Mannheimer, R+V und uniVersa ihre Bisex-Produkte unisexkalkuliert fort. Bei diesen Anbietern sind die geringsten Beitragssteigerungen zu beobachten, so KVpro.de. Lediglich durch Unisex bedingte Sicherheitszuschläge sowie die Rechnungszinsabsenkung änderten die Prämien. Nach deren Auffassung haben diese, bezogen auf die existenziellen Risiken aus Verbrauchersicht, bereits zuvor gute Produkte auf dem Markt gehabt.

Unisex-Umstellung: Weniger Tarife - mehr Leistung?

Neben der Reduktion der Produktmenge haben viele Versicherer die Umstellung auch genutzt, um in den AVB Klarstellungen vorzunehmen und so etwa Haftungsrisiken zu mindern. Zugleich ist die Produktqualität, etwa durch Aufnahme der vom PKV-Verband empfohlenen Mindestleistungen, insgesamt deutlich gestiegen.

Doch auch hier muss man als Verbraucher genau hinschauen, zeigt sich beispielhaft an der Empfehlung des PKV-Verbandes zur Erstattung von 50 Sitzungen bei ambulanter Psychotherapie. In den Vertragsbedingungen sollte genau definiert sein, ob diese Erstattung zu 70 oder zu 100 Prozent erfolgt - auch wenn die Versicherer damit werben, grundsätzlich die 50 Sitzungen zu erstatten.

Insgesamt, so die Einschätzung von KVpro.de, haben die Unisex-Kunden mehr qualitativ hochwertige Produkte zur Auswahl als zuvor. Gerade auch für den Vertrieb wird mit der Tarifreduktion die Produktauswahl für Neukunden einfacher. Dennoch sollte vor einer Kaufentscheidung stets für den Kundenbedarf weitergehend differenziert werden, was und wieviel der Versicherer im Leistungsfall zahlt und wieviel der Kunde selbst aufwenden muss. Auch ist im Tarifvergleich zu beurteilen, ob das finanzielle Risiko für den Verbraucher im Leistungsfall auch mit dem Erstattungsanteil des Versicherers im angemessenen Verhältnis steht.

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Eine fundierte und langfristig ausgerichtete Beratung zur Krankenversicherung muss berücksichtigen, dass tatsächlich existenzbedrohende finanzielle Risiken für den Kunden abgesichert sind: Eine Behandlung nach einem Herzinfarkt bringt für den Verbraucher sehr viel eher finanzielle Schwierigkeiten mit sich, als die Anschaffung einer neuen Brille.