PKV Beitragsanpassung 2014 - ein Drittel der Privatversicherten von Beitragserhöhung bedroht
PKV - Knapp 2,9 Millionen Privatversicherten droht 2014 eine Beitragsanpassung. Betroffen von den Erhöhungen sind neben Central und AXA auch BBKK, UKV Union und Continentale. Grund für die notwendigen Beitragsanpassungen ist der Rechnungszins, der bei diesen Krankenversicherern nicht mehr gehalten werden kann und entsprechend abgesenkt wird.
Knapp 36 Prozent der aktuell privat Krankenversicherten in Deutschland muss für 2014 mit einer Beitragsanpassung rechnen. Das berichtet das Handelsblatt und beruft sich dabei auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken.
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Beitragsanpassungen bei BBKK, UKV Union und Continentale
Betroffen von den Beitragserhöhungen sind neben, den bereits länger feststehenden Krankenversicherern, AXA und Central (der Versicherungsbote berichtete: „Central Kunden drohen Beitragsanpassungen in der PKV“) auch die Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (VKB) - die BBKK und die UKV Union - sowie die Continentale.
Wie stark die Beiträge angehoben werden müssen und welche Tarife die Anpassung betrifft, ist indes noch unklar. Grund für die notwendigen Anpassungen sind die anhaltend niedrigen Zinsen. Dadurch sind die Krankenversicherer gezwungen den Rechnungszins, der maßgebend für die Verzinsung der Altersrückstellungen ist, zu senken.
BaFin-Überprüfung: 18 Krankenversicherer sollten Rechnungszins erhöhen
Im Frühjahr hatte eine Überprüfung der Bafin ergeben, dass 18 Krankenversicherer nicht genug erwirtschaften, um den Rechnungszins weiter zu halten. Einige Versicherer hatten bereits angekündigt den Rechnungszins von 3,5 Prozent nicht halten zu können und entsprechend abzusenken. Zu ihnen gehört auch die Continentale. Bereits im Dezember hatte der Versicherer angekündigt den Rechnungszins für Neukunden von 3,5 Prozent auf 2,75 Prozent abzusenken.
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Durch die anhaltende Niedrigzinsphase muss nun auch für Altverträge diese Konsequenz gezogen werden. So erklärte ein Continentale-Sprecher: „Entsprechend werden wir bei Beitragsanpassungen in den alten Bisex-Tarifen eine schrittweise Absenkung des Rechnungszinses vornehmen. Im Ergebnis könnte so der Rechnungszins dieser Tarife auf behutsame, für die Versicherten verträgliche Weise, innerhalb eines Zeitraumes von beispielsweise zehn Jahren an die Unisex-Tarife angeglichen werden, falls die Kapitalmarktsituation dies erfordert.“