Eine Broschüre der Verbraucherschutzzentrale Hamburg sorgte in der Versicherungsbranche für Unruhe. Geldanlagen und Versicherungsprodukte zur Altersvorsorge wurden mittels einer Ampel (rot: "Achtung - Gefahr" / gelb: "Risiko oder Nachteil vorhanden" / grün: "Empfehlenswert oder unbedenklich") eingeteilt.
Verbrauchern sollte so auf einen Blick erkennbar werden, ob eine Geldanlage zu ihnen passt oder nicht.

Das Landgericht Berlin hat am 14. August 2009 der Verbraucherzentrale Hamburg per einstweiliger Verfügung untersagt, falsche und irreführende Aussagen zur Qualität von Lebens- und Rentenversicherungsprodukten und ihrer Eignung für die Altersvorsorge zu verbreiten. Geklagt hatte die Debeka, mit fast drei Millionen Versicherten eines der größten deutschen Lebensversicherungsunternehmen.

Konkret darf die Verbraucherzentrale Hamburg nicht länger behaupten, Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sowie Rürup-Basis- Renten als Rentenversicherungsverträge seien nicht für die Altersvorsorge geeignet. Ferner wird ihr die Behauptung untersagt, diese Verträge böten eine geringere Sicherheit als etwa Aktienfonds, Zertifikate, Immobilien, Antiquitäten oder Briefmarken. Sowohl im Hinblick auf die Sicherheit als auch auf die Rendite solcher Verträge darf die Verbraucherzentrale die genannten Verträge nicht mit „Achtung – Gefahr!“ beziehungsweise „Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden“ beschreiben.

Damit darf die Verbraucherzentrale ihren kürzlich herausgegebenen „Ampelcheck Geldanlage“ nicht weiter verbreiten.

Die Broschüre enthalte eine Vielzahl fehlerhafter Informationen, Versicherungsprodukte würden einseitig diskreditiert und es würde den Verbrauchern keine vernünftige Orientierung bei ihrer Altersvorsorge geboten. Uwe Laue, Vorstandsvorsitzende des Debeka Lebensversicherungsvereins a. G., erklärte: "Deshalb war es notwendig, die Verbraucher per einstweiliger Verfügung vor diesen Ratschlägen zu schützen."

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

Debeka