Der VOTUM Verband hat in einem offenen Brief an die Europäische Kommission die Verschiebung des für August 2022 geplanten Inkrafttretens der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess gefordert. Ursprünglich sollte dazu vorab rechtsverbindliche Standards geschaffen werden. Doch die technischen Regulierungsstandards (RTS) sollen nun doch erst im Januar 2023 Inkrafttreten. Damit würden Anlageberater und Versicherungsvermittler dazu gezwungen, verbindliche Empfehlungen zu Kapitalanlagen und dem Grad, inwieweit diese den Nachhaltigkeitspräferenzen des Anlegers entsprechen, auszusprechen – ohne dass zu dem Zeitpunkt ihrer Empfehlung verbindliche Standards dafür bestehen, auf welcher Grundlage sie diesen Rat erteilen können.
„Dies ist eine Situation, die durch den europäischen Gesetzgeber nicht gewollt sein kann. Sie setzt die Berufsgruppe der Anlageberater und Versicherungsvermittler einer unangemessenen Unsicherheit und Haftungsproblematik aus, die sie nicht zu verantworten hat und die sie selbst auch selbst nicht beeinflussen kann“, so VOTUM-Chef Martin Klein.