Anlässlich der laufenden Konsultation zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) fordert der Vermittlerverband VOTUM vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Rechtssicherheit für Berater und einen ernst gemeinten Realitäts-Check. „Wir fordern, dass die Einführung der Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht mit der Klarstellung verbunden wird, dass sich Finanzanlagevermittler auf die Aussagen von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensanlagenanbietern verlassen können. Sollten diese prospektierten Informationen fehlerhaft sein, haften die Anbieter, nicht jedoch die Vermittler.“, sagte Votum-Vorstand Martin Klein.
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