Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) befürchtet, dass die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Union (EU), die sogenannten Regulatory Technical Standards – RTS, die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler unverhältnismäßig belasten werden. Diese werden zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und konkretisieren die EU-Offenlegungsverordnung, inwieweit sich Investitions-entscheidungen der Finanzmarktteilnehmer nachteilig auf Umwelt, Soziales und Arbeitnehmerbelange auswirken.
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