Mitglieder einer Erbengemeinschaft, denen ein hoher Anteil des Vermögens zusteht, blockieren häufiger die Aufteilung der Erbschaft. Das ergab die Auswertung von Erbengemeinschaften im jüngsten DIA-Dossier „Wenn der Nachlass zum Zankapfel wird“, das zusammen mit der ErbTeilung GmbH in Weilheim aufgelegt worden ist. Miterben, die einen 50-Prozent-Anteil besitzen, stehen mit rund 39 Prozent an der Spitze der Streithansel.
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