Prof. Dr. Schwintowski hat in einem rechtswissenschaftlichen Gutachten für den AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. die EU-Kleinanlegerstrategie untersucht und stellte fest, dass die vorgesehene Reglung in Art. 30 Absatz 5b RL-E nicht mit europäischem Recht vereinbar und folglich nichtig wäre. Demnach würde es unter anderem an einer Kompetenzgrundlage fehlen, die diese Regelung legitimiert. Die geplante Regelung erleichtere nicht die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit für Versicherungsmakler, sondern erschwere sie ganz erheblich. Verletzt sei ebenso das Kohärenzprinzip sowie das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ferner sei der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verletzt, ebenso wie der Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb. Schließlich seien die wirtschaftliche Freiheit und der Gleichheitssatz verletzt. Versicherungsmakler würden im Wettbewerb gegenüber gebundenen Vertretern massiv benachteiligt und diskriminiert. Damit seien Makler gegenüber gebundenen Vertretern praktisch nicht mehr wettbewerbsfähig.
EU-Kleinanlegerstrategie ist teilweise Rechtswidrigkeit und Ergo verschmilzt Rechtsschutzversicherer
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