Eine Photovoltaikversicherung benötigt man für Mini-Photovoltaikanlage auf dem eigenen Balkon nicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die entsprechenden Musterbedingungen für die Hausratversicherung jetzt erweitert. Wer künftig eine neue Hausratversicherung abschließt und bereits ein Balkonkraftwerk hat oder sich eins anschafft, kann auf die Mitversicherung vertrauen. Der Verband empfiehlt daher allen Besitzern von Balkonkraftwerken, mit ihrem Hausratversicherer über den bestehenden Vertrag zu sprechen. In der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.
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