Ein geschädigter Wirecard-Aktionär hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf fast 65.000 Euro Schadensersatz verklagt. Der Bundesgerichtshof hat die eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nun zurückgewiesen (Az.: ZR 57/23). Einhergehend damit besteht keine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit dem sogenannten "Wirecard-Bilanzskandal". Laut Gericht seien die Maßnahmen der Behörde nicht „zu beanstanden und waren bei voller Wahrung der Belange einer effektiven Bilanzkontrolle jedenfalls vertretbar“.
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