Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang aber nicht mehr um wie bisher 1,0 Prozentpunkte, sondern nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Menschen, die 2023 in Rente gegangen sind, müssen deshalb nicht 83 Prozent ihrer Rente versteuern, sondern nur noch 82,5 Prozent. Grund hierfür ist am 22. März 2024 beschlossene Wachstumschancengesetz. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.
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