Gothaer investiert und Aktuare begrüßen Höchstrechnungszins

Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungsprodukte soll ab dem 1. Januar 2025 von bislang 0,25 auf dann einen Prozent steigen. Das gilt für alle Lebensversicherungsprodukte und für die Kalkulation von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Bayerische erhöht die Garantien bereits für Verträge mit Versicherungsbeginn seit dem 1. Januar 2024.

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