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Unter Wartezeit versteht man eine leistungfreie Zeit bei Vertragsbeginn, sie dauert in der Regel 3-6 Monate. Tritt der Versicherungsfall in diesem Zeitraum ein, wird vom Versicherer keine Leistung erbracht.
In der Privaten Krankenversicherung und Schwere-Krankheiten-Versicherung kann die Wartezeit für bestimmte Krankheitsbilder gelten. Die Versicherungen wollen damit vermeiden, dass Personen sich erst dann versichern, wenn diese schon ahnen oder wissen, dass sie an einer Krankheit leiden.