Abgesicherter Zeitraum des Bauherrenrisikos
Bei Neu- und Umbauten auf dem versicherten Grundstück ist das Bauherrenrisiko abgesichert. Versicherungsschutz besteht in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Errichtung in einer vorgegebenen Bauzeit (oder einer vertraglich vereinbarten Bausumme).
Wird die vereinbarte Bauzeit überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Der Abschluss eines separaten Bauherren-Haftpflichtvertrages ist dann notwendig.