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Die Allgemeine Bemessungsgrundlage dient zur Berechnung der Beiträge in die Sozialversicherung. Es handelt sich um einen feststehenden Wert, der jährlich durch die Bundesregierung festgelegt wird. Verändert wird die Allgemeine Bemessungsgrundlage im gleichen Verhältnis, wie die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte aller Versicherten der beiden letzten Jahre vor der Berechnung.