Altersrückstellung
Neben dem Risikoanteil enthält der Versicherungsbeitrag einen Sparanteil für das im Alter steigende Krankheitsrisiko; dieser Sparanteil wird Altersrückstellung genannt. Die Hälfte der Mittel dient ausschließlich der Begrenzung eventuell eintretender Erhöhung der Beiträge. Die zweite Hälfte der Altersrückstellung wird zun m Aufbau der Anwartschaft und zur Beitragssenkung verwandt.
siehe:
Kapitaldeckung
Kapitaldeckung