A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Gesetzliche Vertreter juristischer Personen (z.B. GmbH-Geschäftsführer) unterliegen bei Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber nicht dem Arbeitsrecht. Somit ist ihnen der Zugang zu den Arbeitsgerichten verwehrt und sie müssen ggf. mit vollem Prozesskostenrisiko vor den ordentlichen Gerichten streiten.
Der Arbeits-Rechtschutz bringt für diese Risikogruppe somit keine Deckung. Diese ist nur über ein besonderes Produkt zu realisieren, den sogenannten Anstellungsvertrags-Rechtschutz.
In der Rechtsschutzversicherung gilt bei verschiendenen Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.
Steuer-Rechtsschutzversicherung
Arbeits-Rechtsschutzversicherung
Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht
Online-(Internet)-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
Rechtsschutz im Wohnungs- und Grundstücksbereich
Bei folgende Leistungsarten ist unter Berücksichtigung der Mitversicherung die Wartezeit zu berücksichtigen: