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Versichert im Arbeits-Rechtsschutz ist auch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen einer versicherten Person in der versicherten Eigenschaft als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhebungsvereinbarung. Dabei gilt das vom Arbeitgeber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsvereinbarung als Versicherungsfall. Der Versicherer übernimmt die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes sowie entstehender Gerichtskosten bi z einer bestimmten Summe.