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Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten

Alle infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten sind versichert.

Aufräumungskosten entstehen für das Aufräumen versicherter Sachen und Abtransport. Bewegungs- und Schutzkosten sind Kosten für Aufwendungen zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen.   

Beispiel: Um die Schadenstelle eines Leitungswasserschadens zu finden und zu beheben, muss die Einbauküche zum Teil ausgebaut werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten.
 

Entschädigungsgrenzen

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