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Aufräumungskosten werden geleistet für das Aufräumen der Schadensstelle und Abtransport des
Bauschuttes. Abbruchkosten entstehen, wenn nach einem Versicherungsfall Abbruchleistungen stehengebliebener Bauteile notwendig sind. Bewegungskosten entstehen, wenn versicherte Teile zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung bewegt, verändert oder auch geschützt werden müssen.
siehe: Haus- und Wohngebäudeversicherung