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Der Versicherungsnehmer ist überall auf der Welt privat haftpflichtversichert, z.B. bei Reisen in den Urlaub oder wenn er sich beruflich im Ausland aufhält. Dieser Versicherungsschutz gilt ebenfalls für alle mitversicherten Personen, z.B. wenn Kinder im Ausland studieren.
Die begrenzte Zeitdauer des Auslandsaufenthaltes außerhalb Europas ist bei den einzelnen Gesellschaften verschieden.