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Der Versicherungsnehmer ist überall im europäischen Ausland privat haftpflichtversichert; z.B. bei Reisen in den Urlaub oder wenn er sich beruflich dort aufhält. Dieser Versicherungsschutz gilt ebenfalls für alle mitversicherten Personen, z.B. wenn Kinder im europäischen Ausland studieren.
Die Zeitdauer des Auslandsaufenthaltes innerhalb Europas ist bei den einzelnen Gesellschaften verschieden, bei einigen Tarifen gilt sogar unbegrenzter Aufenthalt.