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Befindet sich die versicherte bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebende Person, zur Ausbildung, Wehr- oder Bundesfreiwilligendeinst außerhalb der Wohnung, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Allerdings nur solange, bis ein eigener Hausstand gegründet wurde.
Für Schäden durch Sturm und Hagel gilt die Außenversicherung nur, wenn sich die versicherten Sachen in einem Gebäude befinden. Die Entschädigungssumme für die Außenversicherung ist begrenzt und kann von Tarif zu Tarif abweichen.