Die Außenverkleidung (z.B. Metall, Kunststoff, Asbestzement, Holz oder ähnlichem Material) eines Gebäudes wird bei einigen Gesellschaften mit einem Risikoaufschlag berechnet.
Erstattet werden die Schäden, die durch die versicherten Gefahren (siehe:versicherte Gefahren), z.B. Sturm und Hagel, an der angebrachten Außenverkleidung entstanden sind.