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Beitragspause, BU


Treten bei einem Versicherungsnehmer unverschuldet finanzielle Engpässe auf (z.B. bei Arbeitslosigkeit, gesetzliche Elternzeit) bieten einige Gesellschaften Beitragspausen an.

Über einen festgelegten Zeitraum hinweg zahlt der Versicherte keine Beiträge, bleibt aber eingeschränkt versichert.

Bedingung ist meist:

  • dass Beiträge bereits über einen vereinbarten Zeitraum für die Versicherung voll bezahlt worden
  • bzw. ein entsprechendes Ansammlungs- oder Fondsguthaben besteht
  • dass eine jährlich garantierte beitragsfreie Berufsunfähigkeits-Rente vorhanden ist.

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