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Dient als Rat und den Entwurf eines ersten Antwortschreibens im Namen des Versicherungsnehmers durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt als Reaktion auf eine Abmahnung, die der Versicherungsnehmer als Privatperson wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes (z.B. im Internet) erhalten hat, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt. Die Kostenübernahme ist auf einen Leistungsfall und bis zu bestimmten Summe in Euro pro Kalenderjahr begrenzt.