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Dieser Versicherungsschutz ist bei den meisten Gesellschaften bis zu einer bestimmten Summe beitragsfrei mitversichert.
Erstattet werden die Kosten, die für die Suche und Rettung des Unfallopfers, sowie der Transport der verletzten Personen ins Krankenhaus entstehen.
Führt der Unfall zum Tod, wird die Überführung nach Hause bezahlt (bei einem Auslandsunfall wahlweise die Bestattung im Ausland).