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Betriebsschäden

Im Unterschied zu Unfallschäden, deren Ursache stets von außen auf das Kraftfahrzeug einwirkt, werden diejenigen Schäden an Kraftfahrzeugen, deren Ursache vom Kraftfahrzeug selbst ausgeht, als Betriebsschäden bezeichnet.

So gilt z.B. die Beschädigung der Windschutzscheibe durch die sich während der Fahrt öffnende Motorhaube nicht als Unfallschaden. Sofern in der Vollkasko das Betriebsschäden-Risiko abgedeckt ist, greift die Leistungspflicht des Versicherers.

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