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Blindenhund


Werden Blindenführhunde nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt, sollte geprüft werden, ob Blindenhunde unter "Sonstige Hilfsmittel" geführt werden.

Üblich ist eine jährliche Pauschalbeteiligung, die - abhängig von Anbieter und Tarif - unterschiedlich hoch sein kann.

Wichtig:
Private Versicherungen entscheiden fallabhängig, ob eine monatliche Unterhaltspauschale gewährt wird.
Es muss ein Antrag auf einen Blindenführhund gestellt werden.

siehe:
Blindenstock

Blindenstock
elektronische Lesegeräte

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