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Werden Blindenführhunde nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt, sollte geprüft werden, ob Blindenhunde unter "Sonstige Hilfsmittel" geführt werden.
Üblich ist eine jährliche Pauschalbeteiligung, die - abhängig von Anbieter und Tarif - unterschiedlich hoch sein kann.
Wichtig:
Private Versicherungen entscheiden fallabhängig, ob eine monatliche Unterhaltspauschale gewährt wird.
Es muss ein Antrag auf einen Blindenführhund gestellt werden.
siehe:
Blindenstock