Brandschutzmauer
(Auch: Brandwand, Brandschutzwand, Brandmauer oder Feuermauer)
Eine Brandwand ist ein Objekt des Brandschutzes und trennt bauliche Anlagen, um die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern.
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Eine Brandwand besteht aus nicht brennbarem Material (Baustoffklasse A).
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Sie muss mindestens 90 Minuten einem Brand widerstehen (Feuerwiderstandsklasse F 90).
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Brandwände dürfen keine Öffnungen enthalten. Wenn jedoch Notwendigkeit besteht, müssen dementsprechende Feuerschutzabschlüsse eingebaut werden ("T-90"-Tür...).
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Brandwände sollten mindestens 30 cm über das Dach hinaus gebaut werden, um das Überschlagen des Feuers über der Dachhaut zu verhindern.
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Bei einer Gebäudeaussenwand, direkt auf der Grundstücksgrenze, handelt es sich generell um eine Brandwand.