A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Brandschutzmauer

(Auch: Brandwand, Brandschutzwand, Brandmauer oder Feuermauer)

Eine Brandwand ist ein Objekt des Brandschutzes und trennt bauliche Anlagen, um die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern.

  • Eine Brandwand besteht aus nicht brennbarem Material (Baustoffklasse A).
  • Sie muss mindestens 90 Minuten einem Brand widerstehen (Feuerwiderstandsklasse F 90).
  • Brandwände dürfen keine Öffnungen enthalten. Wenn jedoch Notwendigkeit besteht, müssen dementsprechende Feuerschutzabschlüsse eingebaut werden ("T-90"-Tür...).
  • Brandwände sollten mindestens 30 cm über das Dach hinaus gebaut werden, um das Überschlagen des Feuers über der Dachhaut zu verhindern.
  • Bei einer Gebäudeaussenwand, direkt auf der Grundstücksgrenze, handelt es sich generell um eine Brandwand.

© Versicherungsbote.de