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Vermögensschäden, die durch Herstellung, Abwandlung, Zerstörung und Beschädigung von Comuterprogrammen, EDV-lesbaren Datenträgern oder in der Rechenanlage gespeicherten Daten entstehen, sind versichert.
Auch das Eingeben von Daten in EDV-Geräte sowie die Entwendung von EDV-Geräten sind im Versicherungsschutz inbegriffen.