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Der Diebstahl aus dem Kurbettzimmer (einfacher Diebstahl) ist ein versicherbares Risiko im Rahmen der Hausratversicherung. Bei der Entwendung von Hausratgegenständen während einer stationären Heilmaßnahme (Aufenthalt in einer Kur- oder Rehaklinik) leistet der Versicherer eine vereinbarte Entschädigungsleistung. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn dies eindeutig im Vertrag aufgeführt ist.
Je nach Tarif können Bargeld oder Wertsachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.