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Bei Diebstahl aus Kfz ist die Versicherungsleistung in der Regel auf wenige hundert Euro begrenzt. Auch ist es wichtig, wo der Hausrat im PKW aufbewahrt wurde. Werden die Gegenstände gut sichtbar im Innenraum zurückgelassen, kann die Versicherung die Leistung mit der Begründung ablehnen, dass die Sachen im Kofferraum oder Handschuhfach hätten verstaut werden müssen.
Eine Ersatzleistung für Wertgegenstände und teure elektrische oder elektronische Geräte (Handy, Kamera, Laptop) ist – abhängig vom Tarif – häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.